Wo Raucher drinnen draußen sitzen

28.07.2010   Von: Christian Holhut  inFranken.de

Gastronomie Auch nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes lässt "La Lista"-Betreiber Wolfgang Kiesewalter viele seiner Gäste geschützt vor Wind und Regen qualmen: Der Außenbereich seines Kulmbacher Cafés ist nämlich drinnen, im Einkaufszentrum "Fritz".


Stefan Hildner aus Weismain lässt sich seine Zigarette vorm Kulmbacher Café "La Lista" schmecken. Er raucht trotzdem drinnen - im Einkaufszentrum "Fritz". Foto: Christian Holhut
"Wir richten uns nach dem Gesetz." Kiesewalter erwähnt den Text, den beim Volksentscheid ja jeder habe lesen können - demnach gelte der verordnete Nichtraucherschutz lediglich für Innenräume von Gaststätten. Und als solche könne der Platz vor seinem Café, auch wenn er sich in einem Einkaufszentrum befindet, nicht gesehen werden. Der Gastronom verweist zudem auf die Sicht des Oberlandesgerichts Bamberg: Vor zwei Jahren hatte es die vom Amtsgericht Kulmbach verhängte Geldbuße von 200 Euro aufgehoben, das Verfahren eingestellt.

Von 1. Januar bis 25. August 2008, so Kiesewalter, habe er mit Blick aufs neue Nichtraucherschutzgesetz auch den Bereich vor seinem Café zur rauchfreien Zone erklärt - mit fatalen Folgen:

Die Laufkundschaft und sogar Stammkunden seien weggeblieben. Insbesondere im Sommer gebe es genügend Ausweichmöglichkeiten, sprich: Außenflächen in der Gastronomie, wo geraucht werden darf. "Eine Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte musste ich entlassen, weil ich sie nicht mehr bezahlen konnte." Deshalb habe er als Unternehmer gehandelt.

"Fritz"-Centermanager André Wagner hat kein Problem mit den rauchenden Cafébesuchern:

Solange kein Gesetz gebrochen werde, bestehe kein Handlungsbedarf. Auch weiterhin soll der Griff zur Zigarette im "Fritz" möglich bleiben - in Gastronomiebereichen eben, wie es der Gesetzgeber erlaubt. Und verweist darauf, dass kaum Beschwerden vorliegen: "Wenn das anders wäre, würden wir ein Verbot prüfen."

Sachgebietsleiter Erwin Burger vom Landratsamt Kulmbach neigt eigenen Worten zufolge zu der Aussage, dass Qualmen auch vor dem Café im "Fritz" verboten ist. Allerdings will sich die Behörde "erst einmal ansehen", wie im Einkaufszentrum ab dem 1. August verfahren werde.

Gegebenenfalls, so kündigt Burger an, werde vor dem Verwaltungsgericht eine Auflage für den Gastwirt angestrebt.

Mehr dazu in der Bayerischen Rundschau vom Donnerstag.



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