Nachspiel einer Prügel-Party

29.07.2010   Von: Matthias Beetz  inFranken.de

Justiz Obwohl sie einen 45-jährigen Koch heftig geschlagen haben, kamen drei Angeklagte im Alter zwischen 18 und 42 Jahren vor dem Amtsgericht Kulmbach glimpflich davon.


Was sich in jener Nacht des 28. Januar 2009 genau in einer Innenstadtwohnung abgespielt hat, konnte das Jugendschöffengericht am Mittwoch nicht mehr klären. Dass ein heute 45-jähriger Koch dort kräftig Prügel bezogen hat, daran bestand aufgrund der Geständnisse der Angeklagten aber kein Zweifel.

Bier, Wodka und Beleidigungen gab es in der Wohnung des 26-jährigen Angeklagten genug - zusammen mit einer verpfuschten Kindheit, Arbeitslosigkeit, Alkoholsucht und diversen Vorstrafen offensichtlich die besten Voraussetzungen für eine Party der besonderen Art.


Zwei Liter Rotwein intus


Gemeinsam und gleichzeitig mit einem damals 17-Jährigen und einer heute 42-Jährigen soll der Wohnungsinhaber laut Anklageschrift den Koch mit Fäusten und Füßen traktiert haben, so dass er Prellungen, Hautabschürfungen und einen Nasenbeinbruch erlitt. Das Opfer, das zum Tatzeitpunkt nach eigenen Angaben bereits zwei Liter Rotwein intus hatte, aber trotz der festgestellten 2,74 Promille nicht betrunken gewesen sein will, musste wegen der Attacke eine Nacht im Kulmbacher Klinikum verbringen.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner versuchte über fünf Stunden lang den genauen Ablauf der Prügelei zu klären. Allerdings wichen die Aussagen der drei Angeklagten erheblich voneinander ab.


Nur einen Schlag mitbekommen


Der Koch, so die eigene Aussage und die der Angeklagten, hat durch Klopfen auf den Tisch den 27-jährigen Wohnungsinhaber gereizt. Der verpasste ihm zwei Ohrfeigen, so dass der 45-Jährige zwei Mal zu Boden ging. Die zweite Ohrfeige bekam das Opfer nach eigenen Angaben aber gar nicht mehr mit. Ebenso wenig wie die anderen Faustschläge und Fußtritte, die ihm laut Staatsanwaltschaft die Angeklagten gemeinschaftlich zugefügt haben sollen. Der Mann erwachte erst wieder im Rettungswagen.

Der damals 17-jährige Angeklagte gab vor Gericht zu, dem Opfer drei Mal ins Gesicht geboxt und dabei ein Knacken - also den Nasenbeinbruch - gehört zu haben. Er sei "ausgetickt", weil ihn der Koch beleidigt habe.

Auch die 42-jährige Angeklagte gab Beleidigungen als Grund dafür an, dass sie den 45-Jährigen geschlagen habe. Dass die Frau einen Fäustel nach dem am Boden liegenden Opfer werfen wollte und vom 17-Jährigen gehindert wurde, wertete die Staatsanwaltschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung.


Große Erinnerungslücken


Wenig Licht in das Dunkel der Prügel-Party brachte ein 24-jähriger Zeuge der Vorfälle. Der Mann, der ebenso wie der 27-Jährige und das Opfer aus der Vollzugsanstalt vorgeführt wurde, machte immer wieder Erinnerungslücken geltend, stritt es jedoch strikt ab, selbst einen Stuhl nach dem Koch geworfen zu haben.

Alle drei Angeklagten dementierten, dass sie zeitgleich auf den Koch eingeprügelt haben.

Das Jugendschöffengericht verhängte schließlich gegen den 27-Jährigen und die 42-Jährige, die beide inzwischen dem Alkohol abgeschworen haben und sich reumütig zeigten, jeweils neun Monate Haft auf Bewährung. Beide werden einem Bewährungshelfer unterstellt und müssen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige muss an dem sozialen Training teilnehmen, 100 Stunden Arbeit innerhalb von sechs Monaten antreten und zu zwei Freizeitarresten antreten.

In die Urteile wurden vom Gericht offene, noch zu verbüßende Strafen einbezogen.



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