Wegen einer Ohrfeige tobt vor Gericht das Chaos
02.02.2012
Ort: Kronach ![]()
Urteil Zu einer Geldstrafe von 600 Euro wurde am Donnerstag eine 34-jährige Kronacherin wegen Körperverletzung verurteilt. Die Frau hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro eingelegt. Wegen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse wurde die Strafe vom Kronacher Gericht halbiert.
Fakt ist, dass es an dem besagten Tag im September 2011 zu mindestens einer Körperverletzung gekommen ist. Wer aber nun wen provoziert, beleidigt und geschlagen hat - davon gab es vor Gericht die unterschiedlichsten Versionen. Die Aussagen aller Beteiligten wurden nicht nur sehr widersprüchlich, sondern auch so lautstark und emotional vorgetragen, dass sich alle Parteien vor Gericht noch einmal tüchtig in die Haare gerieten. Ein ums andere Mal ermahnte der Richter die Angeklagte, die sich mit allen Seiten - Richter, Staatsanwaltschaft, Polizei und Zeugen - anlegte: "Jetzt ist aber Ruhe hier! Jetzt redet nur noch der, der das Wort bekommt! Sonst breche ich ab!"
Angebliche Provokation
Die 34-Jährige schilderte dann ihre Sicht der Vorkommnisse. Eine ehemalige Freundin habe sie und ihre Begleiterinnen in Kronach von einem Imbiss aus provoziert. "Ich ging zu ihr hin. Dann hat sich der Lebensgefährte meiner ehemaligen Freundin, eingemischt und mir eine Tasse gegen die Stirn geschlagen", berichtete die zweifach Vorbestrafte. Daraufhin habe sie dem Mann "eine Schelle" auf die Wange gegeben.
Der Mann habe dreimal heftig mit der Faust auf ihren Kopf zurückgeschlagen, mit den Füßen gegen ihre Rippen getreten und sie gegen den Gartenzaun geschlagen. "Das tat brutal weh. Ich dachte, ich muss sterben vor lauter Schmerzen", sagte die Angeklagte. Eine Schädelprellung, einen Schock und ein Trauma habe sie davongetragen.
Eine ähnliche Version schilderte eine Freundin der Angeklagten: "Ich sah, wie er handgreiflich geworden ist und ihr Kopfnüsse verpasst hat. Ich wollte ihr helfen, da hat er mich an den Haaren gezerrt."
Andere Darstellung
Ganz anders stellte der Imbissbesitzer die Situation dar. "Meine Lebensgefährtin hat Angst vor der Angeklagten", sagte er und ergänzte: "Ich habe mich nur schützend vor meine Freundin gestellt. Ich habe die Angeklagte noch nie geschlagen." Diese sprang erbost auf, stellte sich vor den Zeugen hin und schrie: "Sag die Wahrheit! Ich träume jeden Tag davon, dass Du mich geschlagen hast. Aber ich vergebe Dir."
Die Lebensgefährtin des Mannes beteuerte, die 34-Jährige keineswegs provoziert zu haben. "Sie ist zu mir herüber gestürmt wie eine Verrückte, hat mich am Arm gepackt. Mein Lebensgefährte ging dazwischen, um mir zu helfen", so die Frau. Er habe weder der Angeklagten noch ihren Freundinnen wehgetan.
Aussagen widerrufen
Sowohl die Angeklagte als auch ihre andere, als Zeugin auftretende Freundin widerriefen ihre Aussagen, dass auch ein Messer seitens des Imbissbesitzers im Spiel gewesen sei. Zunächst hatte die Angeklagte sogar Strafanzeige gegen den Mann wegen versuchten Totschlags gestellt. Auf Grund der Falschaussagen werde es gegen beide Frauen Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung geben, kündigte Staatsanwältin Melanie Krapf an.
Die Angeklagte wird aber bereits in der kommenden Woche wegen einer Handgreiflichkeit gegen die Lebensgefährtin des Imbissbesitzers wieder vor Gericht erscheinen müssen. "Ich bin ja immerzu vor Gericht, obwohl ich das Opfer bin", meinte die Verurteilte abschließend. Da sowohl sie als auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil bereits rechtskräftig.
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