Luftamt bremst Stockheim aus

11.03.2010     inFranken.de

Landebahn Das Luftamt Nordbayern setzt der Gemeinde Stockheim für ihre Stellungnahme zur Landebahn in Neukenroth nun eine endgültige Grenze. Bis zum 10. April sollen die Räte ihre Entscheidung mitteilen.


Das Luftamt will eine schnelle Entscheidung für oder gegen die geplante Landebahn in Neukenroth treffen – notfalls auch ohne Stellungnahme der Gemeinde Stockheim. Foto: Archiv
Das Luftamt Nordbayern spielt nicht mehr mit – und verweigert der Gemeinde Stockheim eine weitere Fristverlängerung für ihre Stellungnahme zur geplanten Start- und Landebahn in Neukenroth. Nun sollen die Räte bis spätestens 10. April abstimmen, ob sie dem Antrag von Unternehmer Hans Rebhan zustimmen oder nicht. "Bei einer nochmaligen Verlängerung würde die für einen Flugplatz geltende Äußerungsfrist von drei Monaten deutlich überschritten", erklärt Pressesprecher Günther Kiermeier die Entscheidung seiner Behörde. Bürgermeister Albert Rubel hat dafür allerdings wenig Verständnis: "Der Bürgerentscheid hat Vorrang."


"Eine Bürgerbeteiligung ist nicht vorgeschrieben"


Nur bis 10. April realisieren kann er ihn nicht. Die Gemeinde steckt damit in einer Sackgasse: Nur wenn sie dem Bürgerbegehren entspricht, sich also gegen die Start- und Landebahn ausspricht, könnte sie ihre Stellungnahme noch fristgerecht abliefern. Bei einer positiven Äußerung wäre dagegen ein Bürgerentscheid unausweichlich, da sich die Gemeinde nicht über den Bürgerwillen hinwegsetzen darf. Das Luftamt will darauf allerdings keine Rücksicht nehmen. "Es handelt sich um ein nicht förmliches Verfahren, für das weder eine Bürgerbeteiligung, noch eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist", so Kiermeier. Die Gemeinde Stockheim sei als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Ob sie ihrer Stellungnahme einen Gemeinderatsbeschluss oder einen Bürgerentscheid zu Grunde legt, liege im Verantwortungsbereich der Gemeinde selbst.


Albert Rubel will Widerspruch einlegen


"Die erneute Äußerungsfrist konnte nur unter Zurückstellung von Bedenken gewährt werden", betont Kiermeier, der darauf hinweist, dass vergleichbare Verfahren in der Regel "einschließlich des gesamten Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange in einem Zeitraum von mehreren Wochen abgeschlossen sind". Als Antragsteller habe Rebhan zudem Anspruch auf zügige Bearbeitung. "Er hat wiederholt deutlich gemacht, dass eine umgehende Entscheidung von großer wirtschaftlicher Bedeutung für ihn wäre", unterstreicht Kiermeier. Albert Rubel will sich davon nicht unter Druck setzen lassen und plant, vorsorglich Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen. Das Luftamt erwiderte darauf jedoch, dass Rechtsmittel nur zulässig seien, wenn das Luftamt seine Entscheidung bereits getroffen habe. Doch der Bürgermeister, der wenig Verständnis für das Vorgehen des Amts hat, lässt sich nicht beirren: "Wir werden diesen Weg gehen."



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