Blinde Zerstörungswut

07.02.2012   Ort: Haßfurt  Von: Manfred Wagner  Fränkischer Tag

Prozess Das geflügelte Wort von den rohen Kräften, die sinnlos walten, trifft hundertprozentig auf das zu, was zwei junge Männer in der Zeit zwischen Februar und Mai 2010 in Hofheim und Umgebung anstellten. Ihre "Heldentaten" brachten sie jetzt vor das Jugendschöffengericht.


Das Amtsgericht in Haßfurt
Mehrfach verübte das Duo Einbrüche und stahl Dinge, die die Diebe anschließend wegwarfen. Zudem beschmierten sie mit einer Sprühdose Häuserwände, Treppen, Schilder und Kästen. Den Vandalismus ahndete das Jugendschöffengericht als wiederholte Sachbeschädigung und Diebstahl. Als Strafe kassierte ein 24-Jähriger eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, bei einem 22-Jährigen, der schon hinter Gittern sitzt, verlängert sich die Haftzeit um weitere vier Monate.


13 Anklagepunkte


Insgesamt 13 Punkte verlas Staatsanwalt Christoph Lehmann in seiner Anklageschrift. Danach führten sich die aus dem Haßgau stammenden Angeklagten im Frühjahr 2010 in Hofheim und Umgebung wie die Chaoten auf. So stiegen sie zweimal in das Vereinsheim der Evangelischen Landjugend in Lendershausen ein. Das erste Mal ließen sie einen Kasten Bier mitgehen, beim zweiten Mal klauten sie die Discobeleuchtung und rund einhundert Einwegfeuerzeuge. Zu allem Überfluss beschmierten die bereits Vorbestraften die Innenräume der Dorfjugend.

Bei anderer Gelegenheit demolierten sie die Jalousien im Vorraum einer Hofheimer Bank und beschädigten das Lesegerät. Kurze Zeit später drangen sie im selben Ort in ein Haus der Rummelsberger Anstalten ein und klauten- völlig sinnlos - die Fernbedienung eines Fernsehers.

Schließlich zogen sie um den 8. oder 9. Mai herum durch das Haßgau-Städtchen und hinterließen mittels einer Sprühdose eine unappetitliche Spur von Schmierereien. Da auch öffentliche Einrichtungen betroffen waren, erstattete unter anderem Hofheims Bürgermeister Wolfgang Borst Strafanzeige.


Im Rausch


Das Motiv: blinde Zerstörungswut, geboren im Alkoholrausch. Eine aufwändige Zeugenvernahme konnten sich Staatsanwalt und Jugendschöffengericht ersparen, weil der jüngere der zwei Vandalen reinen Tisch machte und ein umfassendes Geständnis ablegte. Wegen einer anderen Geschichte wurde gegen ihn erst am 21. Dezember letzten Jahres eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt, die er zurzeit verbüßt. Deshalb führten ihn zwei Beamte in Handschellen vor.

Zur Tatzeit hatte der junge Häftling das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, wodurch er strafrechtlich als Heranwachsender eingestuft wird. Die späte, aber ehrlich gemeinte Reue zahlte sich für ihn insofern aus, als seine Haftstrafe "nur" um vier Monate verlängert wurde. Sein zwei Jahre älterer Komplize legte ein Teilgeständnis ab und kassierte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, die drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein Bewährungshelfer soll dem Arbeitslosen helfen, beruflich Tritt zu fassen.


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