Mit dem Alkohol kommt die Aggressivität

09.02.2012   Ort: Haßfurt  Von: Manfred Wagner  Fränkischer Tag

Körperverletzung Von nichts verstehen Millionen von deutschen Männern mehr als vom Fußball. Zu den Experten des runden Leders zählen sicher auch die zwei Männer, die sich am Samstag, 23. Juli 2011, in einem Sportheim in den "Heiligen Ländern" heftig in die Wolle kriegten. Jetzt landete der Fall vor dem Amtsgericht in Haßfurt.


Das Amtsgericht Haßfurt
Zuerst trugen die Kontrahenten damals ihren Streit verbal aus, dann eskalierte er: Ein 45-Jähriger schlug mit der Faust zu und verletzte seinen Widersacher. Wegen Beleidigung und Körperverletzung kassierte er dafür eine dreimonatige Bewährungsstrafe und muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Bei den beiden Streithälsen handelt es sich um alte Bekannte, die sich in der Vergangenheit eigentlich ganz gut miteinander vertrugen. Sie wohnen in derselben Ortschaft mitten in den Haßbergen. Auch an jenem Wochenende im letzten Sommer verlief anfangs alles in normalen Bahnen. Ganz sicher spielte der Alkohol eine große Rolle, dass es kurz vor Mitternacht erst zu üblen Beschimpfungen wie "Depp" und "Blinder" und dann zu der tätlichen Entgleisung kam. Bis dahin hatte jeder der beiden schätzungsweise sechs bis sieben Bier intus.
Der Angeklagte beteuerte, dass es kein absichtlicher und gezielter Schlag gewesen sei. Vielmehr habe er in dem Moment, als beide aufstanden, in einer reflexartigen Handbewegung mit seinem Handrücken das Gesicht des anderen getroffen. Er entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem 41-jährigen Opfer und betonte, dass es ihm leid tue.

Ein Schlag, der sitzt


Wie die Beweisaufnahme ergab, handelte es sich tatsächlich nur um einen einzigen Schlag. Der aber war nicht ohne. Der Mund des Geschlagenen war geschwollen, die Lippe blutete heftig und ein Schneidezahn war so stark gelockert, dass eine mehrwöchige Zahn- und Wurzelbehandlung mit Schiene nötig war, bevor dieser wieder ordentlich zubeißen konnte.
Anscheinend, sagte Richter Roland Wiltschka, fahre der berufstätige Angeklagte nach ausgiebigem Alkoholgenuss schnell aus der Haut und werde aggressiv. Das aber, betonte der Strafrichter, sei keine ausreichende Entschuldigung für ein derartiges Fehlverhalten. Wer nämlich wisse, dass er keinen Alkohol vertrage, müsse den eben meiden.

Keine weiße Weste


Bereits neun Eintragungen stehen in seinem Bundeszentralregister - die lange Latte an Vorstrafen wurde strafverschärfend gewertet. Eine Tatsache schlug für den Mann aus den Haßbergen besonders negativ zu Buche. Am 14. Juni 2011, also nur kurze Zeit vor dem Zwischenfall im Sportheim, wurde der Mann vom Amtsgericht Hildesheim zu einer Geldstrafe verurteilt - ebenfalls wegen Körperverletzung.
Damit das Urteil diesmal nachhaltiger wirkt, griff der Vorsitzende zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe, die drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss der Straftäter als Auflage dem Geschädigten 500 Euro in monatlichen 100-Euro-Raten zahlen.


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