Das Trauma begleitet sie ihr Leben lang

30.08.2010   Von: Jochen Bopp  inFranken.de

Jugendgericht Eine 18-Jährige musste sich in Haßfurt wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In der Dämmerung war sie ohne Licht gefahren. Ein Rollerfahrer prallte bei einem Überholvorgang in ihren Wagen. Wenig später starb er. Nun wurde die junge Frau verurteilt. Sie ist bis heute traumatisch verletzt.


Links der Roller, rechts der Polo, an dem kein Licht brannte. Im Zuge des schrecklichen Frontalzusammenstoßes auf der Kreisstraße kurz vor Ebern kam ein 48-Jähriger ums Leben. Die 18-jährige VW-Polo-Fahrerin stand am Montag vor dem Jugendgericht. Archivfoto: Ralf Kestel
"Sie haben einen Fehler gemacht", sagte Richter Martin Kober zu der erst 18 Jahre alten Angeklagten, schränkte jedoch ein: "Wir sind alle nicht frei davon." Der Jugendrichter am Haßfurter Amtsgericht verhandelte ein tragisches Verkehrsgeschehen mit tödlichem Ausgang. Wegen fahrlässiger Tötung wurde die 18-Jährige nach Jugendstrafrecht zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung des Kreisjugendamts verurteilt.

Am 11. November 2009, früh um 6.46 Uhr, war ein 48-jähriger Familienvater auf der Kreisstraße zwischen der Abzweigung B 279 und Ebern mit seinem Motorrad frontal gegen den VW-Polo der 18-Jährigen gefahren und wurde 15 Meter durch die Luft geschleudert. Knapp drei Stunden später erlag der Mann, dessen Witwe am Freitag als Nebenklägerin auftrat, im Klinikum seinen Verletzungen.


Auf dem Weg zur Arbeit


Der Mann aus Rentweinsdorf war auf dem Weg zur Arbeit und hatte mit seinem 250-ccm-Roller einen Vorausfahrenden mit gut 80 Stundenkilometern überholt. Die entgegenkommende junge Frau hatte - und das war vor Gericht unstrittig - kein Licht an ihrem Polo an. "Zuerst habe ich gedacht, das ist ein Auto, und es schert wieder ein", schilderte die 18-Jährige die Sekundenbruchteile. Das tat der Rollerfahrer aber nicht, "nämlich, weil er Sie offensichtlich nicht gesehen hat", so Kober. Die Angeklagte hat schon mit 17 den Führerschein gemacht und war aufgrund ihrer Fahrten zur Schule nach Bamberg nicht gänzlich unerfahren. Sie hatte ihren Vater zur Arbeit gefahren, sich im Back-Drive in Ebern noch etwas zu essen geholt und hatte dann wohl im Morgengrauen und bei der hellen Straßenbeleuchtung vergessen, das Licht am Auto anzuschalten. Bei dem Unfall erlitt sie einen, noch nicht ausgeheilten Fußbruch und traumatische Verletzungen. "Zwei Männer habe ich erst fragen müssen, was überhaupt passiert ist", schilderte sie. Vom Tod des Familienvaters erfuhr sie, wie sie sagte, im Krankenhaus ein oder zwei Tage später.


Psychologische Hilfe dringend angeraten


Die Jugendgerichtshilfe bestätigte der angehenden Studentin eine "geradlinige Biografie aus behüteter Familie", die nun gewisse Anzeichen von Depression aufweise. Weder Geldstrafe noch Zuchtmittel wie Arrest, seien angeraten, meinte Franz Heinrich vom Jugendamt. Dringend geraten wurde der 18-Jährigen allerdings sowohl von Heinrich als auch von Richter Kober, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nach dem Unfall war sie in Internet-Foren stark angegriffen worden. "Ich weiß, dass ich schuld bin, und das belastet mich sehr", sagte sie in ihrem Schlusswort und brach in Tränen aus. Richter Kober schloss sich bei seinem Urteil Staatsanwalt Martin Dippold an, der ebenfalls auf gemeinnützige Arbeit plädierte. "Es nützt auch den Angehörigen des Getöteten nichts, wenn ich die bislang unbescholtene Frau für zwei bis vier Wochen in Arrest wegsperre", meinte Martin Kober.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.



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