Drogen wachsen auf der Waldlichtung

26.05.2011   Ort: Haßfurt     Fränkischer Tag

Schöffengericht Als Erntehelfer betätigten sich Polizeibeamte in einem Waldstück bei Stettfeld. Dort hatte ein 22-Jähriger eine kleine Lichtung gerodet und auf 200 Quadratmetern "Gartenbau" betrieben: mit verbotenen Gewächsen. Wegen seiner Cannabis-Plantage verurteilte ihn ein Schöffengericht in Haßfurt zu einer Bewährungsstrafe.


Ausgewachsene Hanfpflanzen

Seit 1995 lebt der Rußlanddeutsche mit seiner Familie in Deutschland, wie er dem Gericht erzählte . Trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung und der Einbindung in Familie und Freunde geriet er Anfang 2010 auf die schiefe Bahn. "Ich hatte einen Durchhänger", erklärte der junge Mann auf die Frage des Vorsitzenden Richters Roland Wiltschka, wie es innerhalb weniger Wochen zu mehreren Vorfällen kam, mit denen sich die Justiz befassen musste. Unter anderem randalierte der 22-Jährige im Haus seiner Eltern und schlug mit einer Axt die halbe Einrichtung kurz und klein; gegenüber seiner Verlobten wurde er gewalttätig.

Wachsender Bedarf


Im Nachhinein schob der Angeklagte dies auf den Drogenkonsum, der in dieser Phase offenbar überhand nahm. Um seinen wachsenden Bedarf zu decken und nicht mehr von Dealern abhängig zu sein, entschied sich der 22-Jährige damals für die eigene Hanfplantage. In einem Privatwald bei Stettfeld fand er ein geeignetes Stück Land, kultivierte die Fläche, säte den Hanf aus und "hegte und pflegte die kleine Landwirtschaft" (Wiltschka) gemäß einer Anleitung, die er sich im Internet heruntergeladen hatte.
Am Ende waren die Pflanzen mehr als einen Meter hoch, doch bevor er die Ernte einfahren konnte, kam die Polizei dem 22-Jährigen zuvor. Nach einem anonymen Hinweis aus Stettfeld hatten die Beamten die Plantage schon im Frühjahr entdeckt und das Gedeihen der Pflanzen beobachtet. Zum richtigen Zeitpunkt waren sowohl der Hanf als auch der "Gärtner" reif.

653 Gramm Stoff


Und weil die Drogenmenge, die Experten des Landeskriminalamtes schließlich aus den Pflanzen gewinnen konnten, mit 653 Gramm Marihuana (9,1 Gramm Wirkstoffgehalt) keine Bagatelle mehr war, landete der 22-Jährige vor dem Schöffengericht. Bis zu 15 Jahre Haft stehen auf den Besitz solcher Rauschgiftmengen. "Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, das ist ein Verbrechen", sagte der Staatsanwalt Christopher Rosenbusch.
Aufgrund der Umstände der Tat stuften sowohl der Staatsanwalt als auch das Schöffengericht den Gesetzesverstoß des 22-Jährigen jedoch als weniger gravierend ein. Zu seinen Gunsten sprachen unter anderem sein Geständnis und die Tatsache, dass er seither die Finger von Drogen lässt und sich auch mit der Familie und seiner Verlobten wieder versöhnt hat. So kam der 22-Jährige mit einer Bewährungsstrafe davon: Die acht Monate Haft muss er nicht verbüßen, wenn er sich in den nächsten drei Jahren straffrei führt.

Argumentation?


Keine Rolle bei der Urteilsfindung spielte die Argumentation des Verteidigers Hubert Prinz: Der Anwalt hatte darauf verwiesen, dass die Polizei die Drogenfarm entdeckt hatte, als die Pflanzen noch sehr klein waren: "Hätte man sie da schon gerodet, statt abzuwarten, würden wir heute über weitaus kleinere Mengen Rauschgift reden."


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