Kinderpornos auf dem Computer
25.03.2010
Von: Jochen Bopp ![]()
Strafprozess Als in Lübeck ein ganzer Ring von Händlern und Beziehern kinderpornografischer Bilder und Videos ausgehoben wurde, fand die Kripo auch die E-mail-Adresse eines 28-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge.
Die Polizei war in den Dateien seines PC fündig geworden: 14 abstoßende Porno-Bilder und drei Videos mit Buben im Alter von acht bis zwölf Jahren waren heruntergeladen und in Ordnern abgelegt. Teilweise hatte der Mann sie auch weiter verschickt. An dem jeweiligen Datum konnte man nachvollziehen, dass sich der Schmuddelversand in den Jahren 2005 und 2006 vollzog. Ja, es ist richtig, er habe die Dateien gehabt, gestand der 28-Jährige vor Gericht, aber er wollte sie nicht besitzen.
Auf Kinderpornografie habe er es "definitiv nie abgesehen" gehabt, beteuerte er, der keinen Hehl daraus machte, homosexuell zu sein ("dazu stehe ich").
Die kinderpornografischen Bilder und Videos seien bei den (homosexuellen) E-mails dabei gewesen, und er habe jeweils den ganzen Anhang abgespeichert. Und wenn er selbst E-mails verschickt habe, könnte höchstens "zufällig" ein Kind dabei gewesen sein.Diesen Zufall wollte ihm Richter Roland Wiltschka nicht abnehmen. Denn für die verbotenen Bilder und Videos hatte er im Computer einen eigenen Ordner "U 20" angelegt. "Das war wissentlich", sagte Wiltschka. Die Sache war dem jungen Mann, der sich – so sein Verteidiger – vor vier Jahren noch in einer "sexuellen Orientierungsphase" befunden habe, "extrem peinlich". "Es war nicht meine Absicht, das zu besitzen. Ich will’s nie wieder tun", meinte er.Der Richter ging zwar nicht so weit wie der Staatsanwalt (sechs Monate Haft auf Bewährung), aber er verdonnerte den 28-jährigen Mechaniker zu 150 Tagessätzen á 40 Euro (6000 Euro) Geldstrafe. "Da müssen Kinder leiden und werden gezwungen, so etwas zu tun, damit sich andere daran ergötzen können", empörte sich Wiltschka. Diesen "Markt" habe auch der Angeklagte unterstützt. "Ich hoffe nur", sagte Wiltschka leicht zweifelnd trotz der Beteuerung des 28-Jährigen, jetzt einen festen Lebenspartner zu haben, "dass bei Ihnen keine pädophilen Neigungen vorliegen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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