Drängler kriegt 750 Euro Strafe und fünf Punkte

02.02.2012   Ort: Haßfurt  Von: Manfred Wagner  Fränkischer Tag

Nötigung Vor dem Haßfurter Amtsgericht hatte sich ein Lkw-Fahrer zu verantworten, der im August 2011 zu dicht auf den Kleinwagen einer Frau aufgefahren war. Zwischen Baunach und Ebern hatte die 42-Jährige richtig Angst, von dem Brummifahrer touchiert zu werden.


Das Amtsgericht Haßfurt
Die Fahrt an diesem 16. August letzten Jahres von Baunach nach Ebern auf der B 279 wird die 42-jährige Frau wohl nicht so schnell vergessen. Selbst mit einem kleinen VW Polo unterwegs, fuhr vor ihr ein schwerer Betonmischer. Aufgrund des ständigen Gegenverkehrs konnte sie nicht überholen. Aber hinter ihr rückte ihr ein anderer Lkw-Fahrer derart dicht auf die Pelle, dass ihr himmelangst wurde.

Als Zeugin vor dem Strafgericht erklärte sie, dass sie mit einer Geschwindigkeit von 70 oder 80 km/h unterwegs gewesen sei. Immer wieder sei der Lkw ganz dicht aufgefahren - so nahe, dass sie zeitweise nicht einmal das Nummernschild des Brummis erkennen konnte. In ihrer Verzweiflung rief die Frau mit ihrem Handy sogar ihren Mann an und bat ihn - freilich vergeblich - um Hilfe.

An die Hausmauer?


Als besonders bedrohlich empfand sie die Situation, als der Drängler in Reckendorf hinter ihr ausscherte und fast schon auf einer Höhe mit ihr war. Rechterhand war die Hausmauer - wenn jetzt einer entgegenkommt, schoss es der Fahrerin durch den Kopf, ist alles zu spät. Zum Glück bremste der Brummi-Fahrer rechtzeitig wieder ab - und bedrängte sie nach der Ortschaft aufs Neue.

Da wurde es der Frau, die sich als nicht besonders ängstlich bezeichnete, doch zu bunt und sie verständigte telefonisch die Polizei. Das traf sich gut, denn die Herren in Grün waren gerade mit einer Lasermessung in einer Parkbucht beschäftigt, an der alle vorbeikommen mussten. Also winkten sie die Beteiligten heraus und protokollierten den Vorgang.

Unter Termindruck


Der 23-jährige Angeklagte aus dem Eberner Raum ist als Berufskraftfahrer tätig. Der junge Mann machte nicht den Eindruck eines Verkehrsrowdys und hat sich noch nie etwas zuschulden kommen. Er entschuldigte sein Verhalten damit, dass er infolge Termindrucks sehr in Eile gewesen sei. Er beteuerte, dass bei ihm keine böse Absicht im Spiel gewesen sei. Bei der Autofahrerin entschuldigte er sich im Gerichtssaal.

Trotzdem war, wie auch sein Anwalt Thomas Reinhard zugestand, das Verhalten seines Mandanten nicht korrekt. Da er aber keine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs erkennen konnte, schlug er die Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldbuße vor. Das hätte für den Angeklagten bedeutet, dass es weder zu einer Verurteilung noch zu einem Punkteabzug in Flensburg gekommen wäre.

Damit aber zeigte sich Staatsanwalt Norbert Spintler nicht einverstanden. Er kam dem reuigen Verkehrssünder nur insoweit entgegen, als er den vorher ergangenen Strafbefehl geringfügig nach unten korrigierte. Wegen Nötigung verurteilte Richter Roland Wiltschka den Kraftfahrer zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen á 30 Euro. Fünf Punkte in Flensburg kommen automatisch hinzu, ein Fahrverbot allerdings wurde nicht verhängt. Der Verurteilte sollte sich den Denkzettel zu Herzen nehmen, sagte der Vorsitzende abschließend.


Drucken Artikel Versenden Abo bestellen
Stichworte zum Thema Amtsgericht | Haßberge
 

Weitere Artikel zum Thema suchen



Alternative Suche im Zeitungsarchiv
Hinweis: für Epaper-Abonnenten kostenlos


Kommentare

 
16  Kommentare  
Sortierung: 
 

lorgoe - 04.02.2012 20:32    (0)   
 

Der LKW-Fahrer
ist wohl von seinem Anwalt falsch beraten worden und hat gestanden, dass er zu nah aufgefahren ist.

Und Richter und Staatsanwalt haben diese Dummheit gleich ausgenutzt und ihm eins übergebraten.

Hätte er bestritten, dass er zu nah aufgefahren ist, wäre doch Aussage gegen Aussage gestanden.

Oder gibt es sonst noch irgendwelche gerichtsverwertbaren Beweise. Eine Abstandsmessung liegt ja wohl nicht vor.
Oder konnten die Laserpolizisten eine anfertigen.

Der LKW-Fahrer hat auf jeden Fall den falschen Beruf ergriffen.

Wäre er Richter geworden, könnte er ruhig Fehler und Fehlentscheidungen machen, Punkte und Geldstrafen würde er keine bekommen. Die nächste Instanz würde den Bockmist einfach ausbessern.

So ist das.

Volltreffer - 05.02.2012 12:50    (0)   
 

Das ist typisch
Dein posting spricht Bände über deinen üblen Charakter!
Erst Schei.. bauen, und dann alles abstreiten. Aber genauso habe ich dich eingeschätzt.

Pfui Deibl!

lorgoe - 05.02.2012 13:50    (0)   
 

Ein Heiliger
bin ich nicht.

Aber auch kein Scheinheiliger

Alfons - 04.02.2012 09:46    (0)   
 

Warum nicht anhalten u.vorbeilassen
Ich bin zwar nicht Ortskundig, aber zwischen Baunach und Ebern müsste es doch mind.3 bis 4 Ortschaften geben, wo das anhalten möglich gewesen wäre, um den LKW vorbeifahren zu lassen.Womöglich war die ganze Konzentration aufs telefonieren beschränkt, sodas nicht bemerkt wurde, hier oder da anhalten zu können.Freisprechanlage?

Auricher - 04.02.2012 07:35    (0)   
 

@Zeitungsleser
unabhängig vom Artikel: 80 bei erlaubten 100 ist natürlich SCHLEICHEN und die Quelle Nr. 1 für riskante Überholvorgänge.
Wer das als Argument eines geistig Armen bezeichnet (wofür eigentlich diese Beschimpfungen?), der ist wohl nicht der allerbeste Autofahrer - oder hat keinen Führerschein, dann sei es im verziehen.

Citronaut - 04.02.2012 10:05    (0)   
 

Auch nicht gelesen?
Die Frau fuhr schon HINTER einem Betonmischer der schon schneller war als erlaubt.
Wäre die Frau mit 80 gefahren und vor ihr wäre frei gewesen, würde ich sie auch als Schleicherin bezeichnen. Dann würe ich mich auch ärgern.

aha - 03.02.2012 09:09    (0)   
 

trotzdem interessant
"Als besonders bedrohlich empfand sie die Situation, als der Drängler in Reckendorf hinter ihr ausscherte und fast schon auf einer Höhe mit ihr war"

also wenn ein LKW auf ner Landstraße genügend Zeit hat, nen anderen zu überholen, der schon 70-80 fährt, dann stimmen irgendwelche Angaben überhaupt nicht. Wo ist der Fehler? Wer findet ihn? Wer hat gelogen? Inspektor Clouseau bitte ermitteln!

Henner - 02.02.2012 21:48    (0)   
 

LKWs
dürfen auf Landstraßen sowieso nur 60km/h fahren, also war der Fahrer des Betonmischers schon deutlich zu schnell unterwegs.

Tegtmeier - 02.02.2012 22:55    (0)   
 

Boah ey ...
... lies mal nach: Die 60 gelten für Lkw mit mehr als 16 Tonnen ...

Henner - 03.02.2012 18:34    (0)   
 

Erst informieren, dann posten
Das gilt ab 7,5t !

§3 STVO

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

Karl_Kraus - 04.02.2012 11:56    (0)   
 

Das widerspricht ...
... meiner Aussage doch nicht. Oder sind 16 Tonnen nicht auch "über 7,5"? Haben wir halt im Mittelalter so gelernt zwinkern

Karl_Kraus - 02.02.2012 14:29    (0)   
 

70 bis 80 km/h hinter einem schweren Betonmischer?
Dann hat es dessen Fahrer auch ordentlich krachen lassen, denn Betonmischer unter 16 Tonnen sind eher selten. Da wären die Scheiben von Betonmischer und Drängel-Lkw schn interessant gewesen.
Ebenso interessant ist auch die folgende Passage aus dem obigen Beitrag:
"...schlug er die Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldbuße vor. Das hätte für den Angeklagten bedeutet, dass es weder zu einer Verurteilung noch zu einem Punkteabzug in Flensburg gekommen wäre."

Heißt auf Deutsch: Bei Verurteilung wegen sowas werden Punkte "abgezogen"? Und was ist, wenn man gar keine hat?

Hundekuchen - 02.02.2012 12:54    (0)   
 

pro Bußgeld für Schleicher im Straßenverkehr
Warum wird der Verkehrsteilnehmer zum Drängler? Weil vor ihm ein Schnarchzapfen die Spur blockiert. Es gibt in der StVO ein Rechtsfahrgebot, zudem heißt es, dass der Überholvorgang zügig abgeschlossen werden soll.
Drängeln tu' ich aber dennoch nicht. Rechtsüberholen gibt weniger Punkte zwinkern

Zeitungsleser - 02.02.2012 13:48    (0)   
 

der IQ eines Hundekuchens
also Null ist hier wohl vorauszusetzen, wenn so einer so einen Kommentar schreibt. Also Rechtsfahrgebot auf einer Bundesstraße und Schleichen, aha. Da spricht der Verkehrsrowdy per excellence. Die Bundesstraße ist in jeder Richtung einspurig, Höchstgeschwindigkeit 100km/h und teilweise uneinsehbar. (es gibt u. a. ein you tube video eines offensichtlich genauso geistesgestörten Brummilenkers, das dies beweist). So mein Lieber und um es Dir mal ganz klar zu sagen, diesem Nötiger hätte der Führerschein für mindestens 6 Monate abgenommen gehört, dann kann er bei Null Gehalt mal gründlich über sein Verhalten nachdenken.
Wenn man es "eilig" hat, dann fährt man eben früher los. Und im übrigen ist "Schleichen" mit 80km/h wenn max. 100km/h erlaubt ist wohl eher ein Argument eines geistig extrem Armen.
So jetzt kusch wieder in Dein Hundekörbchen und kläff hier nicht unqualifiziert durch die Gegend.

Volltreffer - 02.02.2012 12:59    (0)   
 

Bist du des Lesens kundig?
Im Artikel steht, dass vor dem Polo der Frau ein Betonmischer fuhr, der wegen permanetem Gegenverkehrs nicht überholt werden konnte.

Hundekuchen passt schon.

Citronaut - 02.02.2012 13:14    (0)   
 

nebenbei
ist dichtes Auffahren auf der Landstraße absolut kontraproduktiv, wenn man wirklich überholen will. Wer Abstand hält kann besser nach vorne sehen (kleinerer Winkel) beschleunigt dann noch auf seiner Spur und kann so den Überholvorgang abkürzen. Fahre ich dicht auf, versperrt der Vordermann die Sicht und ich kann nur mit der Geschwindigkeit des Vordermanns ausscheren und dann erst beschleunigen.
Dicht Auffahren bringt nur was, wenn man an einem vorsätzlichen Schleicher nicht vorbeikommt, um ihn "anzuschubsen" doch schneller zu fahren. Führt aber meistens auch nur zu Trotzreaktionen beim Schleicher.

Kommentieren


Titel:
Text:
 
(noch Zeichen)

Unregistrierte Nutzer
 
 

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:  *
gewünschtes Passwort:  *
Wiederholung Passwort:  *
E-Mail:  *
Kundennummer:
Anrede:
Frau Herr  
Vorname:
Nachname:
Zusatz (z.B. Firma):
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:  *
Ich bin mit den AGB einverstanden.:  *


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:

Wieviele Minuten hat eine Stunde?: 




Nachrichten aus Ihrer Umgebung
Bad Kissingen Schweinfurt Kitzingen Haßberge Bamberg Erlangen-Höchstadt Forchheim Bayreuth Kulmbach Lichtenfels Coburg Kronach
Aktuelle Angebote

Veranstaltungen inFranken.de

Haben Sie heute schon etwas vor?
Finden Sie aus 2832 Events, Partys und Konzerten Ihre Veranstaltung:
E-Paper + Zeitungsarchiv
Die Zeitungsausgaben der letzten zwei Wochen stehen Ihnen mit dem Online-Abo jederzeit, weltweit online zur Verfügung.
Zum E-Paper

Sie suchen einen älteren Zeitungsartikel?
Zum Zeitungsarchiv