Trinken Jugendliche mehr als früher?
21.10.2009
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Fragebogen Komasaufen, Rauschtrinken oder Bingedrinking beherrschen in den letzten Monaten immer wieder die Schlagzeilen. Trinkt die Jugend wirklich mehr als früher? Der Kreisjugendring hat Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis anonym befragt.
Die Ergebnisse stützen in vielen Punkten die Zahlen, die aus unterschiedlichsten Studien und Statistiken wie z.B. der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung hervorgehen. Die Zugangsmöglichkeiten zum Alkohol sind dabei unterschiedlich. 40,1 % der Befragten gab an, den ersten Alkohol auf Familienfeiern, 23,4 % auf Festen oder Kirchweihen konsumiert zu haben. Bezogen auf die Altersgruppe der bis zu 11-Jährigen geben 45,6 % bei Familienfeiern und 10,7 % auf Festen und Kirchweihen ihre ersten Alkoholerfahrungen gemacht zu haben.
16,9 % der Befragten der Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen, 37,2 % der 14- bis 15- Jährigen und 64,9 % der 16- bis 17-Jährigen geben an 1-3 pro Woche Alkohol zu konsumieren. Gerade die Zahl bei den 12- bis 13-Jährigen überraschte, da diese Altersgruppe vom Gesetz her noch gar keinen Alkohol konsumieren darf. Die Altersgruppe der 14- und 15-Jährigen darf nur im Beisein der Eltern Bier, Wein oder Sekt konsumieren. In dieser Altersgruppe trinken jedoch 7,3 %, sowie 9% der Jungen und 4,1 % der Mädchen im Alter von 16-17 Jahren und rund jeder fünfte zwischen 18 und 19 Jahren trinkt täglich Alkohol.
Im Hinblick darauf, die Verfügbarkeit von Alkohol, insbesondere Schnaps, zu reduzieren, gilt es auch darüber nachzudenken, ob bei Festen generell der Ausschank von hartem Alkohol sein muss, regt der Kreisjugendring an. Dies sollte umso mehr überlegt werden, da die Zahl von Straftaten mit zunehmendem Alkoholpegel rapide ansteigt.
Es geht hier nicht um ein Verbot von Alkohol sondern darum, den Missbrauch von Alkohol und damit auch die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu minimieren. Hierzu sollte verstärkt auch der Fokus auf die Schulung der Wirte und des Verkaufpersonals gelegt werden insbesondere auch, was die Weitergabe von Alkohol an Dritte angeht. Sollte es hier zu Auffälligkeiten kommen, ist es dringend erforderlich, dass die zuständigen Behörden ihrer Verantwortung nachkommen und hier über entsprechend hohe Bußgelder bzw. über eine Sperrzeitverkürzung ihren Einfluss geltend machen.
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