Lärm durch die Kerwa ist zumutbar
03.02.2012
Ort: Heroldsbach Von: Jochen Nützel ![]()
Prozess Juristisch hat die Gemeinde Heroldsbach gestern einen Verwaltungsstreit in Bayreuth verloren. Bürgermeister Büttner sieht sich dennoch als Sieger: Der Pfarrplatz bleibt wohl zentraler Ort für die Kerwa. Eine Anwohnerin hatte geklagt.
Und warf Fragen auf, die sich so oder ähnlich auch in vielen anderen Kommunen mit derlei Brauchtum stellen. Fragen wie diese: Ist eine Kirchweih schützenswertes Kulturgut, muss also als "seltenes Ereignis" geduldet werden - auch, was erhöhte Lärmbelästigung anlangt? Darf der Wunsch Vieler nach Amüsement über das Recht Einzelner gehen? Und fällt der Kerwatanz eventuell gar unters Baurecht?
Konkret beharkten sich die Gemeinde und eine Bürgerin in der Frage, in welchem Umfang sich die traditionsreiche Veranstaltung im vergangenen Jahr abspielen durfte. Dem Rechtsstreit vorausgegangen war ein Bescheid der Gemeinde. Die hatte dem Heimat- und Trachtenverein Heroldsbach auf dessen Antrag hin gestattet, für die dreitägige Kerwa vom 23. bis 25. Juli das Pfarrzentrum samt Vorplatz gaststättenrechtlich zu nutzen, um sowohl musikalische Darbietungen in einem kleinen Zelt mit Bühne zu ermöglichen als auch den Ausschank von Getränken und den Verkauf diverser Speisen.
Nachbarin will das Kerwa umzieht
Den Bands und Musikgruppen sollte demnach erlaubt werden, am Kirchweih-Samstag bis 2 Uhr sowie an den folgenden Tagen bis 23 respektive Mitternacht zu spielen. "Das war stillschweigend in all den Jahren zuvor so und nie beanstandet worden", begründete Bürgermeister Edgar Büttner (SPD) die großzügige Zeitenvorgabe.
Eine Anwohnerin, deren Haus in rund 50 Metern Abstand zum Festgelände steht, hatte derweil Bedenken bei der Gemeinde angemeldet. Sie machte vor allem geltend, dass insbesondere der Lärm während des dreitägigen Festbetriebs eine unzumutbare Beeinträchtigung für sie darstelle. Sie begründete ihr Veto damit, dass die baurechtliche Genehmigung für das Pfarrzentrum lediglich musikalische Aufführungen aus Anlass eines Pfarrfests erlaube; eine Kirchweih falle nicht unter diese Prämisse. Ihr Vorschlag: Man könne doch die Festivität alternativ am Dorfplatz ausrichten.
Die Gemeinde entgegnete, eine Kerwa sei "kein baurechtlich zu würdigender Tatbestand" und sehr wohl ein Pfarrfest im Sinne eines Pfarrfests. Sie hielt an ihrer Genehmigung fest, machte aber dahingehend ein Zugeständnis, dass ein Grünstreifen unmittelbar vor dem Haus der Nachbarin ausgeklammert wurde.
Dorfplatz als Alternative?
Der Dorfplatz hingegen, wie von der Frau vorgeschlagen, komme als Austragungsort der Kurzweil nicht in Frage. Begründung: Er befinde sich im Bereich zweier viel befahrener Straßen, was wiederum ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die rund 200 bis 250 Kerwabesucher darstelle; eine Gefahr, der sich das Publikum auf dem geschützt liegenden Pfarrplatz nicht auszusetzen brauche. Zudem bestünde in der Ortsmitte ein Geh- und Fahrtrecht, das nicht einfach außer Kraft gesetzt werden könne. Und was den monierten Geräuschpegel bei einem solchen Fest angehe, so sei dieser "ortsüblich" und als "seltenes Ereignis" zu dulden.
Als sich keine Annäherung zwischen den Parteien abzeichnete, erhob die Anwohnerin Klage beim Verwaltungsgericht und ersuchte die Justiz, den Bescheid der Gemeinde zu kippen. Das war vier Tage vor den drei tollen Tagen in Heroldsbach. Aufgrund einer Eilentscheidung der Verwaltungsrichter ging die Kirchweih zwar auf dem Pfarrgelände über die Bühne - allerdings unter nicht unwesentlich veränderten Vorgaben. "Dass wir an den drei Tagen bereits um 22.30 Uhr die Musik abstellen mussten, hat der Stimmung ganz schön Abbruch getan", erklärte der Vorsitzende des Trachtenvereins, Edwin Dippacher, am Donnerstag bei der Verhandlung. Es sei kaum sinnvoll, ein solches Fest unter derlei strengen Reglementierungen auszurichten.
Gestattung war rechtswidrig
Die Richter gaben dennoch der Klage der Anwohnerin statt, wonach der Gestattungsbescheid rechtswidrig gewesen ist. Mehr besagt der Urteilsspruch nicht. "Wir können heute und hier nur über das urteilen, was war", sagte Vorsitzender Richter Otto Schröppel. Als Hinweis gab er den Vertretern von Gemeinde und Verein mit auf den Weg, die Musikzeiten künftig bis 0 Uhr zu begrenzen und dafür Sorge zu tragen, dass in den Nachtstunden nach 22 Uhr am Haus der Klägerin keine erhöhten Schallpegel ankommen.
Nach den Worten von Umweltschutzingenieur Werner Bäuerlein könne eine Kirchweih nach Vorgaben der Lärmschutzverordnung als "seltenes Ereignis" eingestuft werden; was wiederum bedeutet, dass - anders als nach den Maßgaben der TA-Lärm - des nächtens nicht maximal 45 dB erlaubt sind, sondern 55. Die seien seinen Berechnungen zufolge durchaus einzuhalten. Unter anderem ließe sich durch einen etwas veränderten Standort von Zelt und Bühne auf dem Gelände inklusive einer Ausrichtung der Lautsprecher nach Westen der Lärmpegel am Haus der Klägerin minimieren.
Ein Ansatz, den sowohl Bürgermeister Büttner als auch Dippacher prüfen wollen. Feste Zusagen wollte man vor Gericht aber bewusst nicht machen. "Wir werden das Gespräch mit der Bürgerin suchen", versprach Büttner, stellte aber zugleich fest: "Der Pfarrheimplatz ist als Veranstaltungsort für die Kirchweih nicht in Gefahr, und das ist für uns die Hauptsache."
Weitere Artikel zum Thema suchen
Kommentare
Nachbarin will das Kerwa umzieht
Sehr geehrter Herr Nützel, haben Sie die Grundschule wirklich erfolgreich besucht?
kann ja net sein.....
dass wegen einer Quertreiberin die ganze Dorfkultur über den Haufen geschmissen wird..... raus mit der Querulantin!!!
Dorfkultur wird bekämpft aus reinem ...
.. Egoismus von Einzelpersonen. Man stelle sich vor die Erlanger Bergkirchweih darf nur noch an 4 Tagen und nicht - wie bisher - an 12 Tagen stattfinden.
Dort fahren die Nachbarn. die lärmempfindlich sind, halt einfach in den Urlaub!!! Warum kann das die Nachbarrin in Heroldsbach nicht???
so schlecht wär das doch nicht
dann bliebe für die anderen Kerwas im Umkreis halt mehr Geld ...
Aber den Vorschalg, dass die Dame besser in Urlaub führe hatte ich im vorhergehenden Thread gemacht. Was ich vielmehr ulkig finde ist der Streit um den es ging:
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
und zwar in der Vergangenheit... übers kommende Jahr wurde nicht entschieden, nun ja Hauptsache Gerichte sind beschäftigt, bleibt zu hoffen die Dame hat eine Rechtsschutzversicherung die löhnen darf, dann fliegt die nämlich aus dieser Versicherung, anschließend gibt´s wegen des Rauswurfs keine neue Versicherung mehr (die Versicherer sind da nämlich empfindlich) und schon ist Ruh mit der Klagefreudigkeit dieser Person.
Kommentieren
| Benutzername |
Passwort |
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte hier.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.
Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!
| gewünschter Benutzername: * | ||||
| gewünschtes Passwort: * | ||||
| Wiederholung Passwort: * | ||||
| E-Mail: * | ||||
| Kundennummer: | ||||
| Anrede: |
|
|||
| Vorname: | ||||
| Nachname: | ||||
| Zusatz (z.B. Firma): | ||||
| Straße/Hausnr.: | ||||
| PLZ/Ort: * | ||||
| Ich bin mit den AGB einverstanden.: * | ||||







close
(













(1)





eraffe
Facebook
Twitter