Er soll 3,2 Millionen Euro an Siemens zahlen

01.09.2010   Von: Klaus Tscharnke, dpa  inFranken.de

Schadenersatz Der frühere Chef der Arbeitnehmerorganisation AUB, Wilhelm Schelsky, ist zu 3,2 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Das Geld soll er seinem früheren Arbeitgeber Siemens zahlen.


Der frühere Bundesvorsitzende der Arbeitnehmervertretung AUB, Wilhelm Schelsky. Archivfoto: Marcus Führer dpa
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn am Mittwoch zu Schadenersatz in Höhe von 3,2 Millionen Euro. Hintergrund ist die spektakuläre Siemens-AUB-Affäre. Zugleich wies das Gericht Schelskys Klage gegen Siemens auf Zahlung von angeblich ausstehenden Vergütungen in Höhe 391.000 Euro ab.

Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, ebenso wie Schelskys Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue vom November 2008. Ob Schelsky auch das Zivilurteil anfechten wird, war am Mittwoch zunächst unklar (Aktenzeichen: 12 0 11145/08).

Nachdem Schelsky während des Strafprozesses mehrfach erklärt hatte, er sei völlig mittellos, ist zudem offen, ob der frühere AUB-Chef zur Zahlung des Schadenersatzes in der Lage ist.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Peter Zaunseder urteilte, es sei unstrittig, dass Schelsky einen Teil der Siemens-Zahlungen in Höhe von 30 Millionen Euro an die AUB für private Zwecke abgezweigt habe.

Statt damit die AUB aufzubauen, habe Schelsky das Geld verwendet, um Sportler und Sportvereine zu unterstützen.

Außerdem habe er Siemens- Gelder in eigene Unternehmen gesteckt. Schelsky habe sich damit ungerechtfertigt bereichert.

Zudem bezweifelte die mit dem Zivilverfahren befasste 12. Kammer die Rechtsgrundlage der Siemens-Zahlungen an die AUB. So trage eine zwischen der Siemens-Sparte Automation und Drives und der AUB geschlossene Rahmenvereinbarung vom 22. Januar 2001 nur die Unterschrift eines Siemens-Managers. Die notwendige zweite Unterschrift sei nicht eingeholt, der Vertrag dadurch nie wirksam geworden. In dem Vertrag hatte Siemens seinerzeit regelmäßige Zahlungen an AUB-Berater vereinbart.

Zudem sei die Siemens-AUB-Rahmenvereinbarung sittenwidrig und ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz gewesen, das die betriebliche Interessenvertretung von Mitarbeitern in Betrieben regelt. Während des mehrwöchigen AUB-Strafverfahrens gegen Schelsky sowie gegen den früheren Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer war deutlich geworden, dass Siemens jahrelang versucht hatte, mit Millionenzahlungen an die AUB ein Gegenwicht zur IG Metall aufzubauen.

Feldmayer war im November 2008 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der AUB-Bundesvorsitzende Schelsky erhielt wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue sowie Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Schelsky hat gegen das Urteil Revision eingelegt; über den Antrag hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Schelsky hatte deswegen eine Aussetzung des Zivilverfahrens verlangt.



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