Kein Alkohol mehr für den Staat

02.09.2010   Von: Simon Albert  inFranken.de

Branntweinmonopol Das Branntweinmonopol gibt es nur noch wenige Jahre. Für Brenner, die für gutes Geld ihr Hochprozentiges verkaufen können, ist das jedoch kaum mehr relevant.


Der Kirchehrenbacher Wirt Fritz Sponsel sieht dem Ende des Monopols gelassen entgegen. Foto: p
Ein Klarer zur Verdauung oder ein edler Tropfen für Genießer. Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Schnäpsen. Gerade unsere Region ist bekannt und beliebt für die vielen Gasthäuser, die ihr Hochprozentiges noch selbst brennen.

Das Branntweinmonopol erlaubt es Privatpersonen im Moment noch, steuerfrei Schnaps zu brennen und dafür aber einen gewissen Ausbeutesatz an Alkohol an das Monopolamt abzuführen, für den man dann ausgezahlt wird.

Da dieses Gesetz nur noch bis spätestens 2017 gilt, besteht die Befürchtung, dass man in unseren Gasthäusern in Zukunft auf selbstgebrannte Spezialitäten verzichten muss. In den Walberla-Gemeinden Kirchehrenbach und Leutenbach sehen Wirte und Brenner die Sache jedoch gelassen. Für Hubert Gebhard und Fritz Sponsel, zwei Wirte aus Kirchehrenbach, ist das Ende des Monopols kein Problem, da beide ihr Selbstgebranntes regulär versteuern.

"Wenn man die Möglichkeit hat, seinen Schnaps zu verkaufen, dann lohnt es sich eigentlich nicht, auf Monopol zu brennen", sagt Hubert Gebhard.

Das sieht auch Fritz Sponsel so. Er habe die Möglichkeit, seinen Schnaps selbst zu vermarkten; deshalb sei das Monopol für ihn "nicht mehr relevant". Fritz Sponsel kennt auch niemand, der das Monopol noch nutzt: "Vielleicht noch ein paar vereinzelte Bauern."

Otto Siebenhaar, Bürgermeister von Leutenbach und selbst Schnapsbrenner, kann die aktuelle Lage genauer erklären. Er brenne auch auf Monopol, aber nur noch etwa fünf Prozent seiner Gesamtmenge, deshalb habe dessen Ende für ihn "keine großen Auswirkungen". "Es gibt wohl kaum mehr jemand, der ausschließlich auf Monopol brennt", vermutet er. Siebenhaars Meinung nach ist das "Monopolbrennen" nur für Landwirte lukrativ, die einen Teil ihrer Kornernte zu Alkohol machen würden, um ihn dann an die Regierung abzugeben, da sie sonst keinen anderen Absatzmarkt für ihre Produkte finden würden.

Wer Edleres destilliert, wie zum Beispiel Obst, für den ist der Ausbeutesatz eine zu große Belastung.

Siebenhaar rechnet vor: "Der Ausbeutesatz für Steinobst wie Kirschen oder Zwetschgen beträgt fünf Liter reinen Alkohol pro 100 Liter angesetzter Maische." Die Menge müsse man dann abgeben. Nur die Menge Alkohol die übrigbleibt, dürfe man dann weiter verarbeiten, so Siebenhaar.

Für einige zusätzlich unlukrativ sei das "Monopolbrennen" durch eine Gesetzesänderung vor wenigen Jahren geworden, kann Hubert Gebhard berichten.

Den Ausbeutesatz für Obstbrände konnte man bis dahin noch durch Alkohol aus Kornbränden ersetzen. "Da Korn im Einkauf natürlich billiger ist als Obst, war das für einige recht lukrativ. Mittlerweile ist das aber nicht mehr möglich" sagt Gebhard. "Der Alkohol für den Ausbeutesatz für einen Kirschbrand, muss aber auch tatsächlich von Kirschen kommen", wird Hubert Gebhardt vom Leutenbacher Bürgermeister bestätigt. Daher sei das Ende des Branntweinmonopols eher für Landwirte eine Belastung als für reine Brenner.



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