Initiative zeigt Erlanger Pfarrer an

16.03.2010   Von: Michael Busch  inFranken.de

Doppelmoral Die Nackte in einer Erlanger Kirche sorgt weiter für Wirbel: Eine Gruppierung hat jetzt den Pfarrer angezeigt. Die Initiative verstieß in der Vergangenheit aber selber gegen den Jugendschutz.


Pornografie oder Kunst? Die Geister scheiden sich an solchen Objekten. Foto: dpa
Die Kunstausstellung in der Erlanger Herz-Jesu-Kirche schlägt weiter emotionale Wellen. Vor allem ein Bild , das die Todsünde "Wollust" im Rahmen des Konzeptes "Sieben Todsünden" darstellt, steht so massiv in der Kritik einiger Gläubiger, dass dieses Bild während der Gottesdienste verhüllt wird. Nun ist durch die Weinheimer (Baden-Württemberg) Initiative "Nie wieder!" Strafanzeige gegen den Pfarrer der Gemeinde, Wolfgang Döll, gestellt worden. Weiterhin wurde Anzeige gestellt gegen den Pastoralreferenten und pauschal gegen die Verantwortlichen der Kunstausstellung. In der Begründung der Anzeige heißt es: "Es werden in der Kirche großflächige Bilder des Künstlers Béla Faragó ausgestellt. Eines der Bilder zeigt eine üppige nackte Frau mit gespreizten Schenkeln, neben der zwei kleine Männer mit erigierten Penissen stehen. Es handelt sich hier um eine primitive pornografische Darstellung, die Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich gemacht wird."
Selber im Konflikt mit dem Staat

Mit einem Hinweis darauf, dass die Ausstellung am kommenden Sonntag ende, fordern die Anzeigensteller ein Beweissicherungsverfahren ein. Die Initiative "Nie wieder!" steht selber immer wieder in der Kritik und musste sich bereits mehrfach mit der Staatsanwaltschaft auseinander setzen. So mussten deren Seiten im Internet wegen Einwürfen der Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien (BPjM) eingeschränkt werden. Die Initiative hatte Bilder auf die Homepage gestellt, die laut der BPjM erst Personen ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen. Der die Anzeige stellende Klaus Günter Annen wollte auf Nachfrage dazu keine Stellung nehmen, warum Vorwürfe publiziert werden, die die eigene Homepage betroffen haben. Die Strafanzeige wird durch die Staatsanwaltschaft überprüft.


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