Rassismusäußerung war eine Meinung

24.03.2010   Von: Michael Busch  inFranken.de

Gericht Die Erlangerin und Leiterin des Erlanger Institutes für Medienverantwortung, Sabine Schiffer, musste sich im Erlanger Amtsgericht dem Vorwurf der üblen Nachrede stellen. Sie hatte in einem Interview den Schuss eines Dresdner Polizisten als rassistisch motiviert bezeichnet.


Markus Künzel und Sabine Schiffer sind über den Ausgang des Verfahrens froh. Fotos: Michael Busch
Das etwa zweistündige Verfahren endete mit einem Freispruch für die Angeklagte Sabine Schiffer. Jubel brandete im Gerichtssaal des Erlanger Amtsgericht auf, als Richter Wolfgang Frank diesen verkündete. Doch diesen verbat er sich ebenso, wie die zuvor geäußerten Unmutsäußerungen der Zuschauer, während des Plädoyers der Staatsanwältin.

Diese hatte eine Geldstrafe von 6000 Euro zur Ahndung der Straftat der üblen Nachrede gefordert. Schiffer wurde zum Vorwurf gemacht, dass sie im vergangenen Jahr einen Polizisten in einem Interview als rassistisch motiviert bezeichnet haben soll. Dieser Beamte hatte am 1. Juli 2009 in Dresden dem ägyptischen Ehemann, der kurz zuvor im Gerichtssaal den Mord an seiner Frau mit ansehen musste, ins Bein geschossen. Der Polizist hatte damals in wenigen Sekunden entscheiden müssen, welcher der beiden Männer – Täter und Ehemann –, die sich in einem Zweikampf mit einem Messer befanden, kampfunfähig machen sollte.

Schiffer und ihr Frankfurter Anwalt Markus Künzel beriefen sich auf den Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit deckt. Dem folgte in seiner Urteilserklärung auch der Richter. Das Wort "sicherlich" habe den Ausschlag gegeben, die Äußerung in dem Interview als eine Meinungsäußerung und nicht als eine Tatsachenbehauptung zu betrachten.

Sabine Schiffer ist Leiterin des Erlanger Institutes für Medienverantwortung.




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