Behandlungsverhältnis oder nicht?
16.11.2009
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Gericht Ein Coburger Professor, der im Mai des sexuellen Missbrauchs einer ehemaligen Studentin für schuldig befunden wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun muss die Kleine Strafkammer des Landgerichts den Sachverhalt klären.
Schuldig in neun Fällen
Das Schöffengericht Coburg hatte ihn für schuldig in neun Fällen befunden und am 14. Mai 2009 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Dagegen legte der verheiratete Facharzt Berufung ein. Deshalb beschäftigen die Ermittlungen nun erneut die Coburger Justiz.
Sexuellen Kontakt eingeräumt
Die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts Coburg versucht seit Montag die Frage zu beantworten, ob der 47-Jährige mit einer Studentin ein Behandlungsverhältnis eingegangen ist. Sexuelle Kontakte zu der Studentin – unter anderem auch an der Hochschule – hatte der Angeklagte anfangs vor dem Schöffengericht noch abgestritten, später aber eingeräumt.
Persönliche Gespräche
Neben seiner Dozententätigkeit an der Hochschule betreibt der Facharzt seit 2005 eine Therapiepraxis in Coburg. Die betroffene Studentin des Studiengangs Soziale Arbeit hatte Vorlesungen bei dem Professor besucht. Wegen „Anpassungsproblemen“ und psychischer Schwierigkeiten bat sie ihn 2004/2005 um eine Therapie. Der Facharzt lehnte ab, mit dem Hinweis, dass er seine Studenten nicht behandle. Doch bot er der Studentin persönliche Gespräche an, was die junge Frau annahm. Aus dem freundschaftlichen Verhältnis wurde im Lauf der Zeit Liebe – bis zu diesem Punkt stimmen die Angaben des Professors und seines mutmaßlichen „Opfers“ überein.
Mehr dazu lesen Sie im Coburger Tageblatt
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