Der Professor fühlte sich geschmeichelt
18.11.2009
Ort: Importartikel Von: Carsten Höllein ![]()
Gericht Im Berufungsprozess um den sexuellen Missbrauch einer Studentin schilderten am Mittwoch beide Seiten, wei die fatale Beziehung ihren Anfang nahm.
Ein Verhältnis zwischen Professor und Studentin ist nicht strafbar. Dennoch muss sich der Hochschullehrer verantworten, weil er laut Anklage ein Behandlungsverhältnis ausgenutzt haben soll (Tageblatt vom 17. November). Hintergrund: Er ist Facharzt für Psychotherapie, und sie leidet unter seelischen Problemen. Falls die Kammer ihren Umgang als Therapie wertet, dann sind die intimen Kontakte als Ausnutzung des Verhältnisses und damit als sexueller Missbrauch anzusehen. Diese Ansicht hatte das Schöffengericht vertreten und deshalb den Dozenten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Hochschule hat den Professor mittlerweile suspendiert.
Aussage per Videokonferenz
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht machten am Mittwoch der 47-jährige Professor und die 24-Jährige – sie via Videoübertragung – ihre Aussagen. Der Hochschullehrer schilderte, wie sie als seine damalige Studentin den Kontakt zu ihm gesucht habe. Über ein Jahr hinweg hätten sie freundschaftlichen Umgang gepflegt – Gespräche, Telefonate oder E-Mail-Austausch. „Ich habe mich geschmeichelt gefühlt, weil eine Studentin Interesse an mir gezeigt hat“, sagte er. Irgendwann sei es zum „Du“ gekommen und nach einem Brüderschaftskuss habe die Beziehung mit sexuellem Kontakt begonnen.
Mehr dazu lesen Sie im Coburger Tageblatt
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