Hartan will Auskunft über Sponsorengelder

07.07.2010     inFranken.de

Stadtratsantrag Der CSU-Fraktionsvorsitzende geht - einen Tag nach seinem Antrag in Sachen "OB-Bruder" - erneut in die Offensive. Er will endlich Klarheit darüber, in welcher Höhe die städtischen Eigengesellschaften Ausgaben für Sponsoring und Werbung tätigen.


Altes Thema, neuer Anlauf: Der CSU-Fraktionsvorsitzende Hans-Herbert Hartan will wissen, in welcher Höhe die städtischen Eigengesellschaften (zum Beispiel SÜC, Wifög) Ausgaben für Sponsoring und Werbung haben. Auslöser war im vergangenen Jahr der Vorwurf Hartans, der Handballklub HSC 2000 Coburg - damals noch mit Oberbürgermeister Norbert Kastner als Präsident an der Spitze - werde indirekt von der Stadt bevorteilt, weil er zum Beispiel von der SÜC Sponsoringgelder erhält. Doch obwohl Hartan dem Aufsichtsrat der SÜC angehört: Auskunft bekam er nicht.

Jetzt hat Hartan einen Stadtratsantrag mit folgendem Wortlaut gestellt: "Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Stadtrat hinsichtlich der städtischen Eigengesellschaften sowie deren Tochtergesellschaften Auskunft über die Höhe der jeweiligen Sponsoring- und Werbeaufwendungen der Jahre 2008 bis 2011, aufgegliedert jährlich nach den jeweils zehn größten Einzelpositionen, zu erteilen."

In seiner Begründung schreibt Hartan: "Bekanntermaßen weist die Stadt Coburg im Jahr 2010 ein strukturelles Defizit von zirka 50 Millionen Euro aus, ähnliche Verluste werden voraussichtlich in den Jahren 2011 und 2012 entstehen, sodass im Jahr 2012 voraussichtlich sogar eine Nettokreditaufnahme notwendig sein wird. Zur Reduzierung möglicher Ausgaben wurde bereits eine Sparkommission eingesetzt. Nach Auffassung der CSU-Fraktion ist es notwendig, nicht nur bei der Stadt Coburg selbst, sondern auch bei deren 100-prozentigen Eigengesellschaften und deren Tochtergesellschaften, die Ausgaben zu überprüfen. Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit bei Zahlungen an Dritte zwecks Sponsoring und Werbung ein Einsparpotenzial besteht."

Und weiter heißt es in dem Antrag: "Der Oberbürgermeister ist bei entsprechender Beschlussfassung durch den Stadtrat verpflichtet, dem Stadtrat Auskunft über die Angelegenheiten der städtischen Eigengesellschaften zu geben. Diese Rechtsauffassung hat auch die Regierung von Oberfranken in ihren Schreiben vom 14.05.2010 vertreten. Soweit dem Oberbürgermeister die Informationen nicht bereits vorliegen, hat er diese bei den Geschäftsführern der genannten Gesellschaften einzuholen. Die Geschäftsführer der stadteigenen GmbHs haben im Rahmen des Paragrafen 51a GmbHG jedem Gesellschafter - hier der Stadt Coburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, als Alleingesellschafterin - auf Verlangen unverzüglich Auskünfte über die Angelegenheit der Gesellschaft zu geben und die Einsicht in die Bücher und Schriften zu gestatten.


Auch die Übertragung eventueller Kontrollbefugnisse auf einen Aufsichtsrat der jeweiligen GmbHs hindert die Stadt nicht daran, als Gesellschafterin selbst Auskünfte zu verlangen und Einzelweisungen an die Geschäftsführer zu erteilen. Das entsprechende Informationsverlangen kann naturgemäß auch gegenüber den Tochtergesellschaften (u.a. SÜC Energie und H2O GmbH, SÜC Bus und Aquaria GmbH, Stadtentwicklungs mbH) durchgesetzt werden.
Um ein nachhaltiges Einsparpotenzial zu ermitteln, ist es erforderlich, dass nicht nur die Zahlen eines Jahres, sondern die Zahlen der letzten 3 Jahre sowie bereits die Verpflichtungen des kommenden Jahres 2011 - soweit bereits vorhanden -, jeweils gegliedert nach den 10 größten Einzelpositionen in Erfahrung gebracht werden. Diese Zahlen sind auch ohne größeren Aufwand der Buchhaltung jeder GmbH zu entnehmen."



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