Verurteilter Professor darf nicht mehr lehren

17.07.2009   Ort: Importartikel     inFranken.de

Sexueller Missbrauch Die Landesanwaltschaft hat gegen eines wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Professor der Hochschule Coburg ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Vorerst darf er nicht unterrichten und prüfen


Die Wogen haben sich geglättet, aber nur oberflächlich: Nachdem im Mai ein 47-jähriger Professor der Hochschule Coburg vom Schöffengericht wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses in neun Fällen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, ergibt sich die Frage, ob er damit seine Lehrtätigkeit an der Hochschule aufgeben muss.
Abschließende Beurteilung nicht möglich
Dass er durch die Landesanwaltschaft bis auf Weiteres des Dienstes enthoben wurde, bestätigte gestern die Oberlandesanwältin Monika Goriß auf Anfrage. Zu den Einzelheiten äußerte sie sich nicht, nur so viel: Das bayerische Disziplinargesetz schreibt vor, dass gegen einen Beamten ein Verfahren eingeleitet wird, wenn der Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht. Dann kann er aus dem Dienst entfernt werden. Entfernt wird er auch, wenn sein Verbleiben den Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigen würde.
Da der Professor gegen das Urteil des Schöffengerichts Berufung eingelegt hat, muss sich nun das Landgericht mit dem Fall beschäftigen. Deshalb ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Ein Disziplinarverfahren habe aber mit dem Strafverfahren nichts zu tun, erläuterte Monika Goriß. „Beim Disziplinarverfahren wird lediglich das Dienstvergehen beurteilt. In jedem Fall prüfen wir genau, was zu Gunsten und zu Lasten des jeweils Betroffenen spricht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind“, ergänzte sie.
Hochschule muss sich um neuen Lehrbeauftragten bemühen
Was bedeutet die einstweilige Dienstenthebung für die Arbeitsabläufe an der Hochschule? Gibt es Beeinträchtigungen? Der Professor habe seine Vorlesungen noch abgeschlossen, so dass da keine Lücken entstünden, sagte Hochschul-Vizepräsident Professor Werner Reiners-Kröncke. „Aus den jetzt laufenden Prüfungen haben wir ihn herausgenommen.“ Aber auch daraus ergebe sich kein Problem, denn die Studenten hätten keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Prüfer. Wenn das neue Studienjahr im Oktober beginne, werde man sich um einen neuen Lehrbeauftragten bemühen müssen, denn vor Ende des Jahres sei wegen der Berufung wohl nicht mit einem rechtskräftigen Urteil zu rechnen.

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