Richter: "Das ist ein dicker Hund!"
28.07.2010
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Arbeitsgericht Im Streit zwischen der Stadt Coburg und einem langjährigen Angestellten, dem fristlos gekündigt wurde, bahnt sich ein Vergleich an. Der Richter spricht von einem "brisanten Fall" - eine Abmahnung hätte seiner Meinung nach aber wohl ausgereicht.
Existenz nicht kaputt machen
Rechtsanwalt Eckart Staritz warnte davor, seinem Mandanten die "mühsam aufgebaute Existenz" wieder kaputt zu machen, indem eingereichte Gutachten, an denen er mitgewirkt hat, vielleicht kritischer von der städtischen Bauordnungsbehörde beäugt werden als andere.In den von Betz vorgeschlagenen Vergleich, dem seitens der Stadt noch der Verwaltungssenat zustimmen muss, wurde deshalb auch folgender Passus aufgenommen: "Die Stadt hat keinen Zweifel daran, dass es sich bei Stefan G. um einen Sachverständigen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz handelt und dass er in dieser Eigenschaft Brandschutzgutachten und Brandschutznachweise erstellen kann."Aber was war überhaupt der Auslöser für die fristlose Kündigung? Nun, zunächst einmal gehört zur Vorgeschichte, dass der Stadt die nebenberufliche Tätigkeit des Mitarbeiters missfiel, weil fachliche Überschneidungen mit seiner städtischen Tätigkeit als Zuständiger für so genannte Brandverhütungsschauen (BVS) befürchtet wurden. Im Mai 2009 wurde es dem Mitarbeiter deshalb untersagt, diese Nebentätigkeit weiterhin auch im Coburger Stadtgebiet auszuüben. Der Mitarbeiter klagte dagegen - und nicht nur Staritz glaubt, dass sein Mandant spätestens ab diesem Zeitpunkt eine "unerwünschte Person" in der Stadtverwaltung gewesen sei.Und dann kam ein kleines Schild ins Spiel: Es trug die Aufschrift "Brandverhütungsschau im Einsatz" und sollte dem städtischen Mitarbeiter - der aber meistens sowieso mit dem Fahrrad unterwegs war - beim Parken seines Autos behilflich sein. Auf dem Schild befand sich ein Stempel mit dem Wappen der Stadt sowie die Unterschrift des Mitarbeiters. Am 14. Januar 2010 forderte ihn die Stadt auf, dieses Schild nicht mehr zu verwenden. Inzwischen wurde sogar ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet. Laut Staritz handelt es sich bei dem Schild aber um kein Dokument, sondern nur um einen Art Hinweis, dass man bei einer Kontrolle vielleicht "Gnade vor Recht" walten lassen könnte.
Maßnahme verhältnismäßig?
Obwohl der Mitarbeiter das Schild ab dem 14. Januar nicht mehr verwendete, erhielt er am 29. Januar die fristlose Kündigung. Richter Betz nannte die Sache mit dem Schild zwar einen "dicken Hund", die "natürlich nicht gehe". Andererseits stelle er sich die Frage, ob angesichts dessen, dass der Mann bereits seit 25 Jahren bei der Stadt beschäftigt war, eine fristlose Kündigung wirklich "verhältnismäßig" sei. Auch, weil der Mitarbeiter mit seinen 50 Jahren ein "kritisches Alter für den Arbeitsmarkt" habe, hätte eine Abmahnung wohl ausgereicht. os
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