Tödlicher Unfall hat gerichtliches Nachspiel
01.06.2011
Ort: Bamberg Von: Jutta Behr-Groh ![]()
Anklage Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen jungen Autofahrer erhoben. Er saß am 12. September 2010 volltrunken am Steuer eines Fahrzeugs, das bei Stegaurach von der Fahrbahn kam und einen 51-jährigen Radfahrer erfasste.

Der junge Mann wird sich wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.
Er saß den Ermittlungen zufolge volltrunken am Steuer, als der Wagen in einer Linkskurve der Kreisstraße 21 zwischen Höfen und Waizendorf von der Fahrbahn abkam, auf den Radweg geriet und den Radfahrer erfasste. Die Blutprobe beim Unfallfahrer ergab mehr als drei Promille.
Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert sagte im FT-Gespräch, dass nur eine öffentliche Hauptverhandlung diesem gravierenden Vorfall gerecht werde. Für seine Behörde habe sich zu keinem Zeitpunkt die Frage gestellt, ob der Unfalltod des Radfahrers auf dem Weg eines Strafbefehls geahndet werden könnte. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
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Kommentare
Jenseits von Gut und Böse....
so hat es in einer Gerichtsverhandlung in München in einem ähnlichen Fall geheißen.
Diese Wertung hat der Staatsanwalt vorgetragen und auf eine Strafe von 1 Jahr auf Bewährung wegen fahrlässigem Vollrausch plädiert.
Dabei war der Angeklagte nicht nur mit 2,8 Promille sturzbesoffen, es wurden bei der Blutprobe auch noch Spuren von Kodein, Haschisch und Heroin gefunden.
Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits längere Zeit vor dem Unfall wegen eines anderen Unfalls in betrunkenem Zustand abgeben müssen.
Hauptsache ist für den Angeklagten, dass er vor Gericht das Angebot macht, sich einer Therapie zu unterziehen, die er dann abbrechen kann wann er will.
alkohol
das eigentliche problem besteht doch darin, dass die staatsanwaltschaft fast neun monate braucht, um in einem einfach gelagerten sachverhalt eine anklage zusammen zu bringen.
jeder rechtsreferendar muss dies im 2. staatsexamen in 5 stunden hinbekommen.
wenn man jetzt noch zu grunde legt, dass die anklage seitens des gerichtes noch nicht zur hauptverhandlung zugelassen ist und eine solche auch noch nicht anterminiert ist, bedeutet das wohl nichts anderes als, dass damit gerechnet werden muss, dass der täter in der verhandlung gar nicht einmal weiss, für welche trunkenheitsfahrt er nun vor gericht steht, denn eine dermassen erhebliche alkoholisierung lässt schon auf eine gewisse gewöhnung schliessen, wenn man dann noch zur mittagszeit in dem zustand durch die gegend fährt.
Über 3 Promille
Einfach unglaublich, dass ein Typ der am Sonntag Nachmittag um 17 Uhr mit über 3 Promille herumfährt nicht sofort hinter Gitter kommt! Viel härtere Gesetze müssen her! Bei Alkohol am Steuer darf es einfach kein Pardon geben. 0,0 und sonst nichts!
Zur Erklärung
Eine Straftat mit Alkohol kann (muß nicht) unter Paragraph 21 (verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol) fallen. Erst durch eine Gerichtsverhandlung wird festgesetzt ob die betreffende Person darunter fällt. Eine Verhaftung ohne (vor dem) Gerichtsurteil kommt in diesem Fall (wohl) nicht in Frage da keine Fluchtgefahr besteht. Außerdem wird im Falle verminderter Schuldfähigkeit der Probant nicht verhaftet, sondern in die Forensik nach Bayreuth eingewiesen.
Da Alkohol im Verkehr grundsätzlich verboten ist wird das aller Wahrscheinlichkeit nicht eintreffen (ein normaler Mörder hätte da größere Chancen), trotzdem ist das eine fahrlässige Tötung da ja keine feste Absicht bestand jemanden umzubringen.
Gesetzestexte kennen keine Gefühle (im Gegensatz zu Richtern) und müssen erst geändert werden.
Zwar werden auch meiner Meinung nach Straftaten unter Alkoholeinfluß zu milde bewertet, aber solange das Gesetz so ist..ist es so. Macht eine Petition wenn ihr es ändern wollt. Bedenkt aber daß viel Prominenz auch säuft und fährt...
Volltrunken am Steuer...
Wieso wird bei so einen Unfall der Verursacher nicht gleich verhaftet.
Wenn einer mit 3 Promille einen Menschen tot fährt ist es keine fahrlässige Tötung mehr.
Meiner Meinung nach hat hier die Staatsanwaltschaft auch geschlafen.
Das sind unsere laschen Gesetze.
Sie haben recht!!!
Man muss hier hart durchgreifen!!! Herr Staatsanwalt wachen Sie auf.....
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