Staatsanwaltschaft wird aufgestockt
20.10.2009
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Justiz Dr. Susanne Aulinger ist die erste Leitende Oberstaatsanwältin in Teilzeit. Das Ministerium setzt damit ein familienpolitisches Signal. Johannes Schmitt vertritt den Generalstaatsanwalt.

Eigens für die Medien hat Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann (Mitte) gestern im Rokokosaal die Ernennungsurkunden ein zweites Mal an die neuen Leitenden Oberstaatsanwälte Dr. Susanne Aulinger und Johannes Schmitt überreicht. Foto: Barbara Herbst
Lückemann ist darüber sehr erfreut: Damit zeige der Haushaltsgesetzgeber in München eine „besondere Wertschätzung für die verantwortungsvolle Tätigkeit in der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung.“ Die neuen Leitenden Oberstaatsanwälte sind Dr. Susanne Aulinger und Johannes Schmitt. Frau Aulinger, Mutter eines zehnjährigen Sohnes, übt das Amt in Teilzeit aus – in Bayern ein Novum.
Ebenfalls über Beförderungen dürfen sich in Bamberg Otto Heyder und Lukas Knorr freuen, die ab 1. November Oberstaatsanwälte sind.
Die alljährliche Dienstbesprechung widmet sich in zahlreichen Tagesordnungspunkten jenen Dingen, die im OLG-Bezirk einheitlich behandelt werden sollen. So stand in diesem Jahr die Frage an, ob für die Entnahme einer Blutprobe eine richterliche Genehmigung vorliegen muss oder nicht. Die Antwort aus dem Expertenkreis: Generell muss ein Richter die Anordnung treffen. Wenn aber Gefahr in Verzug ist, kann darauf verzichtet werden. Einig waren sich die Leitenden Oberstaatsanwälte auch darin, Haftsachen beschleunigt bearbeitet zu müssen.
Am Nachmittag widmeten sie sich der Frage, wie sich die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit der Polizei nach der durchgreifenden Polizeireform entwickele. Da innerhalb des OLG-Bezirks Bamberg die Reform in Unterfranken als erstem Regierungsbezirk und in Oberfranken als letztem durchgezogen wurde, gibt es laut Lückemann eine sehr gute Vergleichsmöglichkeit: Nach seiner bisherigen Erfahrung sind alle Befürchtungen sei unbegründet. Die Sicherheitslage in Unterfranken sei hervorragend.
„Ich bin optimistisch, dass das auch in Oberfranken sehr gut verlaufen wird.“ Verständigt haben sich die Leitenden Oberstaatsanwälte auch noch über das praktische Procedere bei der Amnestie-Regelung für unerlaubten Waffenbesitz, die noch bis Ende dieses Jahres gilt: Außer den unerlaubten Waffen darf auch unerlaubte Munition abgegeben werden, ohne dass der Einlieferer eine Strafe zu befürchten braucht.
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