Sex-Club: Verstieß die Stadt gegen das Gesetz?
26.04.2010
Von: Michael Wehner ![]()
Gemeindeordnung Der in nicht öffentlicher Sitzung beratene Bau eines riesigen Sex-Clubs in der Bamberger Jäckstraße sorgt für ein Nachspiel in politischen Kreisen. Die Angelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, sei ein klarer Verstoß gegen Bayerische Gemeindeordnung, sagt GAL-Stadtrat Peter Gack.

Laut dem städtischen Baureferenten Hans Zistl-Schlingmann war es Konsens in den Fraktionen des Stadtrats, die Nutzungsänderung eines ehemaligen Fitness-Clubs zu einem Sexclub mit 1500 Quadratmetern Fläche öffentlich nicht zu thematisieren.
Dass es diesen Konsens gegeben hat, wird zumindest von den Grünen bestritten. GAL-Stadtrat Peter Gack weist außerdem darauf hin, dass die Öffentlichkeit durch einen Mehrheitsbeschluss überhaupt nicht ausgeschlossen werden darf, wenn kein besonderer Grund vorliegt.
Sieht man in die Bayerische Gemeindeordnung, die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in gewählten Gemeinderäten, dann sind die Beschlüsse und Beratungen grundsätzlich öffentlich. In die nicht öffentliche Sitzung kann ein Tagesordnungspunkt lediglich dann verwiesen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert oder wenn berechtigte Interessen einzelner berührt sind. Typische Themen für nicht öffentliche Sitzungen sind deshalb Grundstücksgeschäfte und Personalangelegenheiten.
Beide Gründe lagen aber beim Antrag für die Jäckstraße 31 nicht vor. Der Tagesordnungspunkt sah am 6. Mai 2009 wie berichtet die "Nutzungsänderung für eine gewerbliche Zimmervermietung mit Prostitution und mit Clubraum, Kino und Sauna" vor.
Zwar war es stets unumstritten, dass ein Sex-Club in einem Gewerbegebiet rechtlich auf der sicheren Seite ist, solange die Frauen nicht in dem Gebäude wohnen. Dennoch ließ der Antrag unzweifelhaft erkennen, dass durch Öffentlichkeit weder das Wohl der Allgemeinheit berührt, noch die Interessen einzelner tangiert würden.
Im Gegenteil. Wer die Unterlagen genau studiert hat, der konnte klar ersehen, dass ein Bauvorhaben von 52 Metern Länge und 26 Metern Breite sowie die Ankündigung, dass hier zehn Zimmer für Prostitution gebaut werden, in Bamberg von hoher Tragweite für die Öffentlichkeit sein würden, auch wenn das Projekt sich innerhalb der Vorgaben des Baugesetzbuches bewegt.
Gack: Verstoß gegen die Gemeindeordnung
Für Peter Gack, Stadtrat der GAL-Fraktion, ist das Vorgehen der Stadtverwaltung ein klarer Verstoß gegen die Bayerische Gemeindeordnung, die die Arbeit der Gemeinderäte regelt. "Der Tagesordnungspunkt hätte öffentlich beraten werden müssen." Nichts anderes sehe auch die Geschäftsordnung vor, die sich der Stadtrat gegeben hat. Hier heißt es, dass wichtige Bauvorhaben vom Stadtrat beraten werden müssen.
Dabei spielt es aus Sicht der Bamberger Grünen keine Rolle, wie man zu dem Vorhaben steht und dass die Einrichtung eines solchen Sex-Clubs juristisch unstrittig war: "Die Öffentlichkeit ist ein wichtiges Gut in der Kommunalpolitik und kann nicht vom Ermessen des Stadtrats oder der Verwaltung abhängig gemacht werden", meint Peter Gack.
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