Lilli ist fürs Leben gezeichnet
11.03.2010
Von: Gertrud Glössner-Möschk ![]()
Zivilklage Eine Mutter kämpft um Schmerzensgeld für ihre Tochter, die von einem Jagdhund angefallen worden war. Am 17. März wird der Fall am Bamberger Oberlandesgericht verhandelt.

Bild von der Notaufnahme. Dreieinhalb Wochen verbrachte Lilli in zwei verschiedenen Krankenhäusern. Foto: pr.
Dauerhafte Narben
Aus der Würzburger Klinik stammt ein Gutachten, in dem von dauerhaften Narben die Rede ist: "…werden unweigerlich sichtbare und entstellende Narben bestehen bleiben, die unter Umständen dauerhaft die Mimik beeinträchtigen können. Folgeoperationen zur Narbenkorrektur sind mit allergrößter Wahrscheinlichkeit indiziert. Dauerschäden werden in jedem Fall bestehen. Das Ausmaß der bleibenden Beeinträchtigungen wird letztendlich erst nach Abschluss des Wachstums beurteilbar sein." Barbara W. ist deshalb der Auffassung, dass ihrem Kind ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe zusteht und kämpft dafür vor Gericht. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass am 17. März eine Verhandlung in 2. Instanz stattfinden werde. Barbara W. klagt gegen den Hundehalter. Dieser war während des Angriffs seines Jagdhund Lord auf die kleine Lilli nicht selbst anwesend, sondern hatte den Hund für einige Tage in die Obhut seines Vaters gegeben. Der erste Versuch der Mutter, die Haftpflichtversicherung des Hundehalters in Anspruch zu nehmen, schlug fehl. Weil es sich bei Lord um ein Haustier handelt, das der Tierhalter beruflich einsetzt, ist die Versicherung nicht ersatzpflichtig (siehe Infokasten). In solchen Fällen, so die Auskunft eines von uns befragten Bamberger Juristen, liege die Beweissituation anders, so dass der Kläger dem Hundebesitzer eine Schuld nachweisen müsse. Nach Wissen von Lillis Mutter war in der Familie immer wieder im Gespräch gewesen, dass der Hund Lord auffällig und aggressiv sei, niemanden ins Büro seines Herrchens gelassen habe und einmal einen Postboten mit dem Fang gehalten habe, "nur beweisen kann ich das nicht".
Gegenseite legt Berufung ein
Trotzdem bekam ihre Tochter in der ersten Instanz am Landgericht Hof ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zugesprochen. Die Familie W. hätte das akzeptiert, wenn nicht die Gegenseite Berufung eingelegt hätte. So treffen sich beide Parteien am 17. März am Oberlandesgericht in Bamberg wieder. Der beklagte Hundehalter war gegenüber unserer Zeitung wegen des laufenden Verfahrens zu keiner Stellungnahme bereit. Nach Auskunft eines Fachmanns ist dieser Fall für Juristen nicht alltäglich und von großem Interesse, weil es um die Hundehalterhaftung und nicht um die Haftung einer Aufsichtsperson gehe. Für Lilli dürften die juristischen Finessen des Falles sicher von geringerer Bedeutung sein: Sie wird mit ihren Narben und der Delle am Mundwinkel, wo das Unterhautfettgewebe weggebissen wurde, leben müssen. Außerdem hat sie ihr einstiges Urvertrauen in Hunde verloren. Es ist wie eine Ironie des Schicksals: Ihre eigene Familie besitzt ebenfalls einen Hund der Rasse Deutsch-Langhaar. Er heißt Atze und ist lammfromm. Deshalb hat sie früher nicht im Traum daran gedacht, dass ihr ein solcher Hund jemals etwas antun könnte. . .
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