Kindesmissbrauch: Haftstrafe für Rentner

09.02.2012   Ort: Bamberg     Fränkischer Tag

Urteil Ein heute 72 Jahre alter Chemie-Ingenieur war nicht der "gute Opa", für den ihn alle hielten: Vier Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe verhängte die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg gegen den Rentner wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.


Symbolbild
Seit dem Frühjahr 2008 hatte sich der Man aus dem südlichen Landkreis Bamberg mehr als drei Jahre lang in mindestens 45 Fällen an den beiden Söhnen einer ihm bekannten Familie sexuell vergangen. Der Jüngere war damals erst acht, sein älterer Bruder neun Jahre alt, als sie für den Mann nackt posieren und sich anfassen lassen mussten. Angelockt hat er sie mit Computerspielen. Gleichzeitig nahm er ihnen das Versprechen ab, den Eltern auf keinen Fall davon zu erzählen. Als sich einer der Jungen doch der Mutter anvertraute, brach für sie eine Welt zusammen. "Die ganze Familie ist durch diesen Vertrauensmissbrauch in ihren Grundfesten erschüttert", formulierte Vorsitzender Richter Manfred Schmidt. Rund 4000 kinderpornografische Fotos fand die Polizei bei dem Angeklagten, 1000 davon zeigen die beiden Buben.

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht sein umfassendes Geständnis und die Tatsache, dass die Taten von "eher niederschwelliger Natur" gewesen seien, zugunsten des Angeklagten. Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass der zuvor unbescholtene Mann jemals gewalttätig geworden sei. Zu seinen Lasten zählte, dass er eine Vertrauensstellung über einen langen Zeitraum "dauerhaft und gravierend verletzt hat".


Drucken Artikel Versenden Abo bestellen
Weitere Artikel zum Thema "Kindesmissbrauch Bamberg":
 

Weitere Artikel zum Thema suchen



Alternative Suche im Zeitungsarchiv
Hinweis: für Epaper-Abonnenten kostenlos


Kommentare

 
3  Kommentare  
Sortierung: 
 

wwowbagger - 09.02.2012 17:10    (0)   
 

Haha
Klingt auf den ersten "Blick" nach einer gerechten Strafe, aber der arme alte Bock ist doch auch schon 72 und irgendein verständnisvoller Doktor wird schon für eine Verschonung aus gesundheitlichen Gründen sorgen. Bitte an den Redakteur des FT. Bitte im Auge behalten und Alarm geben, wenn die perverse Ratte wieder frei ist...

Volltreffer - 09.02.2012 17:03    (0)   
 

So ist es Recht!
Alte Dreck...!!

Roth - 09.02.2012 18:06    (0)   
 

ein Urteil das passt, ....
... der alte Bock wird weggesperrt und tatsächlich wäre es wichtig zu wissen, wenn er wieder in Fraiheit ist, damit man aufpasst auf Kinder und Enkel.

Kommentieren


Titel:
Text:
 
(noch Zeichen)

Unregistrierte Nutzer
 
 

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:  *
gewünschtes Passwort:  *
Wiederholung Passwort:  *
E-Mail:  *
Kundennummer:
Anrede:
Frau Herr  
Vorname:
Nachname:
Zusatz (z.B. Firma):
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:  *
Ich bin mit den AGB einverstanden.:  *


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:

Wieviele Tage hat eine Woche?: 




Nachrichten aus Ihrer Umgebung
Bad Kissingen Schweinfurt Kitzingen Haßberge Bamberg Erlangen-Höchstadt Forchheim Bayreuth Kulmbach Lichtenfels Coburg Kronach
Aktuelle Angebote

Veranstaltungen inFranken.de

Haben Sie heute schon etwas vor?
Finden Sie aus 2791 Events, Partys und Konzerten Ihre Veranstaltung:
E-Paper + Zeitungsarchiv
Die Zeitungsausgaben der letzten zwei Wochen stehen Ihnen mit dem Online-Abo jederzeit, weltweit online zur Verfügung.
Zum E-Paper

Sie suchen einen älteren Zeitungsartikel?
Zum Zeitungsarchiv