Wer im Fluss badet, bekommt Hausverbot
22.05.2009
Ort: Importartikel Von: Michael Wehner ![]()
Hainbad Die Bamberger Stadtwerke wollen mit der neuen Saison das geduldete Flussbaden im Hainbad unterbinden, weil sie im Falle eines Unfalls haftungsrechtliche Konsequenzen fürchten.

Ein Idyll, um das viele Städte Bamberg beneiden: Das Hainbad mit Blick auf das Wasserschloss Concordia. Nun wollen die Stadtwerke dem bisher zwar nicht erlaubten, aber geduldeten Flussbaden einen wirkungsvollen Riegel vorschieben. Archivbild: Ronald Rinklef
Erhalten die Stadtwerke für ihren Vorschlag wie gewünscht eine Mehrheit, dann ist Schluss mit dem seit Jahrzehnten geduldeten und (so weit bekannt) unfallfreien Baden im linken Regnitzarm. Wer sich dabei erwischen lässt, dass er künftig ins kühle Nass springt, soll eine Abmahnung erhalten. Wiederholt sich das Vergehen, bekommt der Badegast Hausverbot.
Haften die Stadtwerke?
Die Attacke gegen eine jahrzehntelang gelebte und gewiss auch geliebte Bamberger Sommertradition hat einen ausschließlich rechtlichen Hintergrund: Eine Anwaltskanzlei hat im Auftrag der Bäder GmbH die in Bamberg geübte Praxis untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Verbotsschilder die im Bad aufgestellt sind, die Werke und ihre Mitarbeiter nicht vor Haftungsansprüchen schützen, sollte es beim Flussbaden zu einem Unfall kommen.
Diese Prognose setzt einen Mechanismus in Gang, der vielen eingefleischten Hainbadgängern die Haare zu Berg stehen lassen wird, denn sie werden sich nicht von ihrem Flussbad abhalten lassen. Horst Block (70) ist einer von denen, die seit 1949 den Sommer beinahe täglich im Hainbad verbringen und sich an heißen Tagen üblicherweise auch Abkühlung in der Regnitz verschaffen – ohne irgendeine gesundheitliche Beeinträchtigung.
Dass das, was jahrzehntelang bestens funktioniert hat, nun nicht mehr möglich sein soll, löst bei ihm Kopfschütteln und eine gewisse Traurigkeit aus: „Das sind keine Bamberger, die so etwas entscheiden. Die haben für Geschichte und Tradition nichts übrig“, wirft er den Stadtwerken vor. Hier werde ein von allen geschätztes Stück Lebensqualität mit dem Hinweis auf Verkehrssicherungspflicht torpediert.
Jeder, der das Bad bereits besucht hat, weiß, dass Sommerfrischler über die Gefahren, die im Wasser lauern, auch in der Vergangenheit sehr gut informiert waren: „Das Baden in der Regnitz erfolgt auf eigene Gefahr. Es erfolgt keinerlei Aufsicht. Es besteht akute Lebensgefahr beispielsweise durch vorhandene Strömungen, im Fluss befindliches sichtbares und nicht sichtbares Treibgut, flaches, steiniges Ufer, Untiefen etc. . .“, steht auf den Schildern im Bad zu lesen.
Kein Plantschbecken
Doch um im Unglücksfall einer Prüfung vor Gericht stand zu halten, reicht diese Gefahrenaufstellung offenbar nicht, glaubt man dem Urteil der Rechtsanwaltskanzlei. Auch die Tatsache, dass die Einstiegsstelle Richtung Bootshaus mittlerweile versperrt ist, genüge nicht, um einen Haftungsausschluss zu erreichen. Das Verbot müsse erkennbar auch geahndet, Gäste, die in der Regnitz badeten, des Hauses verwiesen werden.
Einzige Alternative, die dem Vernehmen nach besteht, wäre der komplette Verzicht auf Aufsichtspersonal auch in der Hauptsaison. Dann dürfte aber auch das Plantschbecken nicht mit Wasser gefüllt werden.
Oberbürgermeister und Stadträte, die kommenden Mittwoch über die Zukunft des Hainbads entscheiden, stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Die Stadtwerke, die gestern wegen des „Brückentags“ nicht zu erreichen waren, rechnen dem Vernehmen nach mit Protesten bei Badegästen und auch mit Rückgängen bei den Besucherzahlen des Bads. 2010 wird es übrigens 75 Jahre alt.
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