"Wasserqualiät hat höchste Priorität"
08.02.2012
Ort: Bad Kissingen ![]()
Grundwasser Die Stadtwerke Bad Kissingen sehen sich zu einer Ausweitung der Schutzzone bei Münnerstadt gezwungen. Vorschriften und hydrogeologische Gutachten ließen gar keine andere Wahl.
Wasser sei "ein sehr empfindliches und absolut unverzichtbares Grundnahrungsmittel". Angesichts der Vorschriften und neuer hydrogeologischer Gutachten hätten die Stadtwerke "praktisch keine Spielräume" gehabt. Die hätten den Antrag auf Ausweitung gestellt, weil sie das hätten tun müssen." Sie wollten niemandem schaden, sagte Blankenburg weiter. Er zeigte durchaus Verständnis für die Bedenken der Münnerstädter und die Befürchtungen der Landwirte, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlten. Deshalb werde man sich keiner Ausnahmeregelung verschließen, solange dadurch die Wasserqualität nicht gefährdet werde.
Außerdem würden den Bauern notwendige Mehraufwendungen auch bei Baumaßnahmen erstattet. So sehe es das Gesetz vor. Seit langen gebe es Kontakte. Die Gesprächsangebote seien bis auf einen Fall auch angenommen worden, sagte Stadtwerke-Chef Manfred Zimmer.
Blankenburg und Zimmer begründeten die Notwendigkeit, neue, größere Schutzzonen auszuweisen, so: 1992 wurde per Bescheid den Stadtwerken gestattet, bis zu 2,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus dem Münnerstädter Talgrund zu entnehmen. Verbunden ist diese Erlaubnis unter anderem mit der Auflage, das bestehende Schutzgebiet hinsichtlich seiner Ausdehnung zu überprüfen und neu festzulegen. Ende der 90-er Jahre, so Stadtwerke-Abteilungsleiter Willi Schulz fanden, auch im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A 71, umfangreiche Probebohrungen statt.
Neue Erkenntnisse
Die und neue Messstellen hätten zu sehr umfassenden geologischen und hydrogeologischen Erkenntnissen geführt, die sich von der Datenlage aus 1964 deutlich unterschieden. Daraus habe sich auch eine Neudefinition des Schutzgebiets ergeben. Das sei naturwissenschaftlich geboten, so Blankenburg. Noch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Wasserqualität gelitten haben könnte. Der OB sagte: "Wir sehen eine Gefahr für unser Trinkwasser, deshalb handeln wir." Und: "Wir haben einen faktischen Zwang, aus dem ein rechtlicher resultiert".
Daher hätten die Stadtwerke einen Antrag auf Neufestsetzung gestellt, der laut Blankenburg mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt worden sei. Es handele sich nicht "um Taschengeldverhandlungen". Das Gesuch basiere auf einer wissenschaftlichen Grundlage. Entscheiden werde das Landratsamt als Staatsbehörde und nicht die Stadt Bad Kissingen.
Keine negativen Veränderungen
Rechtsdirektor Matthias Schneider sagte zum Verfahren, dabei würden die Einwendungen der Betroffenen geprüft. Zudem findet ein Erörterungstermin statt.
Nicht gelten lassen wollen Blankenburg und Zimmer, dass durch die zu hohe Wasserentnahme sichtbare Trockenschäden an der Vegetation entstanden seien . Das werde durch ein Beweissicherungsprogramm widerlegt. Seit 1992 würden "pflanzensoziologische" Kartierungen" durchgeführt. Danach hätten sich durch die Entnahme keine Veränderungen ergeben.
Darüber hinaus werde die Verordnung Auflagen und Verbote enthalten, die eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung einschränken können. Das Gesetz sehe unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen vor. Die werden sich laut Zimmer auf den Wasserpreis auswirken.
Der Geschäftsführer machte deutlich, dass die Stadt Bad Kissingen auf das Wasser aus dem Talgrund zwingend angewiesen sei. So sei es beispielsweise nicht möglich, Wasser von der Rhön-Maintal-Gruppe mit dem aus eigenen Quellen zu mischen.
56 Quadratkilometer groß ist das aktuelle Wasserschutzgebiet im Münnerstädter Talgrund. In seinen Bereich fallen auch Rannungen und Pfändhausen. Vorgesehen ist eine Verkleinerung auf 38 Quadratkilometer. Außerdem würde die neue Schutzzone Pfändhausen nicht mehr umfassen, wohl aber den Schindberg jenseits der B 19. Gleichzeitig würden sich die Schutzzonen I und II von 0,96 auf 7,1 Quadratkilometer vergrößern. Ausgedehnt würden auch die Bereiche III A (von 1,82 auf 12,3 Quadratkilometer), während III B "schrumpfen würde" (von 53,6 auf 18.7 Quadratkilometer). Dadurch käme es Einschränkungen in den Zonen II und III A. Darunter würde nicht nur die Landwirtschaft leiden, sondern auch Gewerbebetriebe, die sich dort befinden.
Unter anderem dürfte nicht mehr "überdüngt" werden. Es wäre auch nicht mehr statthaft, Gülle oder Jauche auf abgeernteten Flächen ohne unmittelbar folgenden Zwischen- oder Hauptfruchtanbau sowie auf nicht aufnahmefähigen Böden aufzubringen. In der engeren Schutzzone dürfen Gülle, Jauche, Silage und Sickersaft nicht mehr versprüht werden. Neu- und Umbaumaßnahmen könnten mit Auflagen verbunden werden. ed
Weitere Artikel zum Thema suchen
Kommentare
Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Kommentieren
| Benutzername |
Passwort |
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte hier.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.
Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!
| gewünschter Benutzername: * | ||||
| gewünschtes Passwort: * | ||||
| Wiederholung Passwort: * | ||||
| E-Mail: * | ||||
| Kundennummer: | ||||
| Anrede: |
|
|||
| Vorname: | ||||
| Nachname: | ||||
| Zusatz (z.B. Firma): | ||||
| Straße/Hausnr.: | ||||
| PLZ/Ort: * | ||||
| Ich bin mit den AGB einverstanden.: * | ||||







close




















(1)






