Justitia hilft dem "Glück" auf die Sprünge
21.11.2011
Ort: Bad Kissingen ![]()
Kaffeefahrten Ein Rentner aus einem kleinen Ort im Landkreis Bad Kissingen wollte sich bei einer obskuren Verkaufsveranstaltung nicht über den Tisch ziehen lassen. Er klagte auf Zahlung von 1150 Euro - und gewinnt.

Sie erstritten sich dort den "Gewinn". Weiß - "das macht mir richtig Spaß, da hänge ich mich rein" - war der Paragraf 661 a BGB bekannt. Deshalb ist, im Namen des Volkes, ein bemerkenswertes Urteil ergangen: S. wurde verurteilt, an Pültz 1386 Euro plus Zinsen zu zahlen. Zudem muss er die Kosten des Rechtsstreites tragen (Az: 71 C 526/11). Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.
"Auszahlung garantiert"
Der Reihe nach: Den 71-Jährigen ereilte eine Einladung des "Lotto-Service" in Lastrup, die unterschrieben war von Karin Ludwig. Die Namensgleichheit mit der berühmten TV-Lotto-Fee ist sicher rein zufällig.
In dem Schreiben - "Auszahlung garantiert" - hieß es, einer Gewinnübergabe der 1000 Euro stehe nichts mehr im Weg. Abgeholt werde der Glückliche mit dem Bus an einem Montag um 6 Uhr morgens an einer Haltestelle in Lauter. Nicht nur Geld gebe es, sondern auch ein reichhaltiges Frühstück, ein großzügiges Mittagessen, ein mobiles Navi und ein Rahmenprogramm mit tollen Überraschungen. Da kam doch gleich richtig Freude auf.
Der Bus aus dem Raum Bad Kissingen war nicht bis auf den letzten Platz besetzt. Ein anderer kam aus dem Rhön-Grabfeld. Die Passagiere, "alles glückliche Lottogewinner", so Pültz, erreichten bald ihr Ziel: Eine "Gaststätte ganz außerhalb" irgendwo bei Forchheim.
Nach Südtirol und Berlin
Dort wartete ein Moderator, etwa 40 Jahre alt, groß, schlank dunkelhaarig und sehr eloquent. Er habe wie ein Buch geredet und auf alles eine Antwort gehabt, sagte Pültz: "Der war schwer aufdringlich". Betten wollte er verkaufen und irgendwelche Heilmittel zu durchaus gehobenen Preisen. Außerdem habe er die 1000-Euro-Gewinnscheine eingesammelt. Den von Pültz bekam er allerdings nicht.
Der Rentner wollte sich nicht über den Tisch ziehen lassen und erwarb daher nichts: "Das war mir viel zu teuer".Andere aber hätten zugegriffen. Immerhin "gewann" er noch eine Fahrt nach Südtirol. Dafür und für drei weitere Trips unter anderem nach Berlin wurden später allerdings 236 Euro "Bearbeitungsgebühr" abgebucht, auf einen Protest hin wieder erstattet und erneut abgebucht.
Abends gegen 22 Uhr waren die Teilnehmer wieder daheim - um viele Erfahrungen reicher und um eine Menge Geld ärmer. Von 1000 Euro "Lottogewinn" war lange nicht mehr die Rede.
So wollte sich der frühere Arbeiter nicht abspeisen lassen. Er wandte sich an die Polizei, die ihn auf den zivilen Rechtsweg verwies. Über den Weißen Ring kam Pültz an Anwalt Weiß.
Sieg auf ganzer Linie
Der erhob Klage beim Amtsgericht Bad Kissingen und begründete sie mit Paragraf 661 a BGB. S. beantragte Klageabweisung: Er habe das Einladungsschreiben nicht verschickt, habe davon auch nicht gewusst und sei auch nicht vor Ort bei Forchheim gewesen. Die 236 Euro Bearbeitungsgebühr stünden ihm zu wegen der Vermittlung der Reise und - kein Scherz - damit verbundenen Beratungen über Einreise- und Visavorschriften; nach Südtirol und Berlin...
Damit fielen die Anwälte von S. aber "hinten runter". Das Gericht wischte ihr Vorbringen vom Tisch, Weiß errang einen Sieg auf ganzer Linie. S. habe nie bestritten, Veranstalter gewesen zu sein, heißt es in der Urteilsbegründung. Daher habe er 1150 Euro zu erstatten: 1000 Euro "Gewinn" und 150 Euro für das versprochene Navi. Bei den weiteren 236 Euro "Vermittlungsgebühr" habe sich S. ungerechtfertigt bereichert, da ihm das Geld nicht zugestanden habe.
Gerhard Pültz hat sich gewehrt. Andere - wohl die Mehrheit - lassen sich immer noch abzocken. Die Masche mit den Kaffeefahrten ist uralt, aber noch äußerst erfolgreich. S., so Rechtsanwalt Hans Weiß, wohne in einer tollen Villa. Das habe er via Google Earth festgestellt. ed
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