Brand durch Rauchzeug oder Teelichter

01.02.2012   Ort: Münnerstadt     Saale-Zeitung

Großbrand Nachdem bei einem Brand im Dachstuhl eines Gebäudekomplexes in Münnerstadt am vergangenen Freitag ein Sachschaden von mehreren Hunderttausend Euro entstanden war, liegen den Ermittlern der Kripo Schweinfurt nun neue Erkenntnisse hinsichtlich der Brandursache vor.


Der zerstörte Gebäudekomplex vom Säuberg aus gesehen. Der Schaden wird inziwschen auf eine halbe Million Euro geschätzt. Foto: Heike Beudert
Demnach steht fest, dass das Feuer weder durch einen technischen Defekt, noch durch vorsätzliche Brandstiftung entstanden war. "Möglicherweise könnte das Feuer durch fahrlässigen Umgang mit Rauchzeug oder Teelichtern entstanden sein", teilte das Polizeipräsidium in Würzburg mit.

In Dachgeschosswohnung


Noch am Freitag hat die Kriminalpolizei Schweinfurt die Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache übernommen. Bei ersten Inspizierungen des Brandorts stellte sich heraus, dass das Feuer in einer Dachgeschosswohnung entstanden war.
Während die unteren Wohnungen nur durch das Löschwasser beschädigt wurden, sind die Räume im Dachgeschoss völlig ausgebrannt. Die ehemaligen Bewohner stellen sich natürlich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Dabei kann zurzeit allerdings nur spekuliert werden. Fest steht, dass Besitzer Günter Schaub eine Brandschutzversicherung für das Gebäude hat. Deren Vertreter sind bereits seit einigen Tagen vor Ort. Diese Versicherung deckt aber nicht die Schäden ab, die am Besitz der Bewohner entstanden sind. Wenn ein ehemaliger Mieter eine Hausratsversicherung hat, würde diese vorerst die Schadensregulierung übernehmen und sich das Geld gegebenenfalls vom Verursacher des Schaden bzw. seiner Haftpflichtversicherung holen.

Versicherung springt ein


Hat ein Mieter keine Hausratsversicherung und sollte es einen Verursacher für das Feuer geben, so würde dessen Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen müssen. Vorausgesetzt er hat eine.
Wenn nicht, hat ein Geschädigter trotzdem einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. Den kann er einklagen und bekommt gegebenenfalls einen Titel. Das heißt, ihm wird gerichtlich zugestanden, dass der Verursacher Geld für den entstandenen Schaden aufbringen muss.
Vorausgesetzt er hat welches. Zwar gilt ein solcher Titel 30 Jahre. Kommt aber der Verursacher in dieser Zeit nicht zu Geld, so kann der Geschädigte seinen Anspruch nicht durchsetzen. Der Anspruch wäre also nichts wert.
Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, haben einige der ehemaligen Mieter keine Hausrats- und/oder Haftpflichtversicherungen. Es gibt aber auch welche, die vorgesorgt haben.
Bei dem betroffenen Objekt handelt es sich um einen dreistöckigen, gemischt genutzten Gebäudekomplex mit Wohn- und Geschäftsräumen.

Großaufgebot an Helfern


Die Bewohner des betroffenen Gebäudeteils, in dem sich auch ein Sonnenstudio, eine Fahrschule sowie eine Arztpraxis befinden, wurden am Freitag durch die Einsatzkräfte evakuiert. Im Einsatz befanden sich neben den Beamten der Polizeiinspektion Bad Kissingen und der Kriminalpolizei Schweinfurt zahlreiche Rettungskräfte sowie ein Großaufgebot der örtlichen Feuerwehren aus Münnerstadt, Nüdlingen, Bad Kissingen, Kleinwenkheim und Reichenbach. Die Feuerwehren hatten den Brand zwar schnell unter Kontrolle, jedoch gestalteten sich die Nachlöscharbeiten aufgrund der Vielzahl an Glutnestern schwierig.

Fünf Verletzte


Drei Hausbewohner wurden durch Rauchgasinhalation leicht verletzt. Außerdem zogen sich zwei Feuerwehrleute während der Löscharbeiten leichte Verletzungen zu. Die Schadenshöhe dürfte nach den derzeitigen Erkenntnissen über 500 000 Euro betragen. red/tm


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