Drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs
10.02.2012
Ort: Hammelburg Von: Karlheinz Franz ![]()
Sexueller Missbrauch Nach Jugendstrafrecht ist jetzt ein 21-Jähriger ehemaliger Bewohner des Altlandkreises Hammelburg verurteilt worden. Das Schöffengericht am Amtsgericht Bad Kissingen sah es als erwiesen an, dass der junge Mann wiederholt Mädchen und Jungen sexuell missbraucht hatte.

Mehr als 20 Verfehlungen
Diese Verfehlungen - mehr als 20 an der Zahl - hätten sich mit einer Ausnahme alle im erweiterten familiären Umfeld des Angeklagten zugetragen, sagte Göbhardt. Durch den altersmäßigen Unterschied und seine körperliche Überlegenheit sei es dem Angeklagten gelungen, so auf die Kinder einzuwirken, dass sie sich entkleideten. Teilweise habe der junge Mann dabei Videos aufgenommen, "um sich selbst damit später zu erregen." Zum Beischlaf sei es nicht gekommen, betonte der Vorsitzende Richter, sehr wohl aber zu sexuellen Manipulationen in Form des "mehrfachen Eindringens mit dem Finger."
Hausdurchsuchung
Die vielen Missbrauchsfälle waren erst ans Tageslicht gekommen, nachdem sich ein missbrauchtes Kind, das nicht aus dem erweiterten Bereich der Familie des Angeklagten stammte, seinen Eltern anvertraut hatte. Daraufhin habe es eine Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten gegeben. Gefunden worden seien dabei unter anderem Videos. Im Verlaufe dieser Ermittlungen kam nun auch ans Tageslicht, dass der Heranwachsende zuvor bereits im familiären Umkreis mehrere Kinder missbraucht hatte. "Der junge Mann räumte den Sachverhalt in vollem Umfang ein", betonte Richter Göbhardt.
Kinderpornos gefunden
Auf dem Computer des Heranwachsenden hätten sich außerdem kinderpornografische Aufnahmen befunden, die dieser aus dem Internet herunter geladen habe. Der Angeklagte selbst habe indes keinerlei Online-Veröffentlichungen der von ihm gemachten Videos vorgenommen, sondern die Clips gedreht, "um sich damit später zu erregen und zu befriedigen".
Zeugin nicht glaubhaft
Ein weiterer, gravierender Tatvorwurf war von vorneherein vehement von dem Angeklagten bestritten worden. In diesem Zusammenhang habe die Glaubhaftigkeit einer Zeugin in Zweifel gestanden. Der nicht näher vom Richter bezeichnete Tatvorwurf sei nach Vorlage des Ergebnisses eines psychologischen und psychotherapeutischen Tests fallen gelassen worden. "Die Glaubhaftigkeit der Zeugin war nicht gegeben."
Voll geständig
Göbhardt bezeichnete den Angeklagten als voll geständig. Der junge Mann habe außerdem seine Schuld eingesehen und nicht zuletzt Reue gezeigt. Es handle sich um einen sehr introvertierten Menschen - einer, der seine tatsächliche Einstellung in punkto Sexualität bislang noch nicht gefunden habe und das Problem immer wieder verdränge. "Vor gleichaltrigen Geschlechtsgenossinnen oder -genossen hat er in diesem Zusammenhang offenbar Scheu."
Traumatisierte Opfer
Auf Grund der Tatsache, dass der Beschuldigte voll geständig gewesen sei, sei es den missbrauchten Kindern erspart geblieben, in den Zeugenstand gerufen zu werden. Bei missbrauchten Kindern seien Spätschäden aufgetreten. Diese offenbarten sich laut Gericht dergestalt, dass sie sich zurück gezogen hätten und auch in Form von Angst, alleine irgendwohin zu gehen. Matthias Göbhardt sprach von einer erheblichen Traumatisierung der Opfer. Eine Bewährungsstrafe mit Therapieauflage hätte durchaus im Bereich des Möglichen gelegen, verdeutlichte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte sei begutachtet worden. Ihm sei danach klar gewesen, dass bei ihm therapeutischer Handlungsbedarf bestehe. "Eigentlich hätte er genug Zeit dafür gehabt", sagte Matthias Göbhardt. Aber: "Der junge Mann hat zu wenig Therapie-Nachhaltigkeit an den Tag gelegt."
Rechtsmittel sind noch möglich
Dies und die gravierenden Folgen für die missbrauchten Kinder hätten letztlich zu dem Strafmaß geführt, das von dem mit einem berufsmäßigen Richter und zwei Ehrenamtlichen besetzten Schöffengericht verhängt worden ist. Gegen diese Entscheidung können von dem 21-jährigen Studenten oder seinem Verteidiger noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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Kommentare
Auch wenn das manche hier
nicht wahrhaben wollen, aber es gibt eine ganze Reihe von Abstufungen in den Gesetzestexten. Das reicht von sexuellem Missbrauch bis hin zur Vergewaltigung etc., auch sieht das Gesetz in verchiedenen Abstufungen Haftstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor. Nur auf Grund von den paar Punkten, die hier im Artikel genannt werden, das Urteil als falsch zu bezeichnen wage ich nicht.
Keiner hier kennt den genauen Inhalt der Verhandlung, keiner kennt den genauen Ablauf der Taten usw.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden, ich bin auch dafür, dass man Menschen, die solche Neigungen haben und ausleben, hart bestraft. Aber ich maße mir nicht an, ein Urteil darüber zu fällen, wenn ich nicht die genauen Fakten kenne.
Der Staatsanwalt will hier kein Rechtsmittel ....
... einlegen?! Auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht ist das Urteil viel zu milde. Das waren mehr als 20 Fälle!!!!
50 Jahre
zuwenig.Wer soll das noch verstehen.Da mißbraucht einer kleine Kinder und bekommt nur drei Jahre.Aber wen einer Steuern hinterzieht und nicht gerade ein großes Tier ist fährt er 5 Jahre ein.in welchem Verhältnis steht das.Arme Justiz.Armes Deutschland
Bravo
Herr Dr. Richter, dass ist ein Urteil von Vorbild. Warum haben Sie ihm keinen Urlaub auf den Malediven oder Hawaii im Namen des Volkes verpasst? *kopfschüttel*
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