EU-Staaten kooperieren bei Energievorhaben

12.03.2010     inFranken.de

Verordnung Bei Energieprojekten wie dem Bau von Netzen könnte es künftig auf EU-Ebene eine bessere Koordinierung geben. Vertreter der 27 Länder stimmten am Freitag in Brüssel einer Verordnung zu, die bestimmte Berichtspflichten für Investitionsvorhaben vorsieht.


EU-Energiekommissar Günther Oettinger (rechts) im Gespräch mit dem österreichischen Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Experten fordern schon lange ein EU-weit abgestimmtes Vorgehen beim Ausbau der Infrastruktur, um den grenzüberschreitenden Handel anzukurbeln und die Energieversorgung sicherer zu machen. So gibt es immer noch zu wenig Interkonnektoren an den Grenzen, einige Regionen wie das Baltikum sind so gut wie nicht an das europäische Energienetz angeschlossen.

"Wir stellen fest, dass die europäische Infrastruktur für alle Formen Nachholbedarf hat", sagte EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Dabei gehe es neben der Versorgungssicherheit und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei Energieengpässe auch um mehr Energieeffizienz und die nachhaltige Steigerung der erneuerbaren Energieträger im Energiemix. "Wir wollen wissen, wer investiert wo und in welche Energie. Es geht um die Grundlage von Entscheidungen."


Oettinger: "Kompromiss ist in Ordnung"


"Wir sind vorangekommen", sagte der spanische Energie-Staatssekretär Pedro Luis Marín Uribe. "Es wird künftig bessere Entscheidungsgrundlagen geben und wir können sehen, wo es Engpässe gibt in der Union."

Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, die Berichtspflichten in einem möglichst engen Rahmen zu halten. "Das Ziel ist, Informationen über Energieinfrastrukturen zu sammeln und wir achten darauf, dass nicht zusätzlich Informationen über das hinaus gesammelt werden, was ohnehin vorhanden ist", sagte Wirtschafts-Staatssekretär Jochen Homann. Oettinger betonte, er hätte gerne detailliertere Berichtspflichten gehabt, akzeptiere aber "die Sorge in den Mitgliedstaaten vor Bürokratie". "Deshalb ist der Kompromiss für uns in Ordnung."


Entscheidungen müssen von drei Instanzen getragen werden


Unterdessen gibt es weiter Streit mit dem Europaparlament, was die neuen Mitspracherechte der Volksvertreter anbelangt. Der neue EU-Reformvertrag von Lissabon hat das Ressort erstmals zum europäischen Politikfeld gemacht, Entscheidungen müssen gemeinsam zwischen Kommission, EU-Staaten und Parlament gefällt werden. "Aber nach der Rechtsauffassung der Kommission ist die reine Informationsbeschaffung nicht in der Mitentscheidung des Parlaments", unterstrich Oettinger. "Dies wird ohne jede Emotion im Grundsatz zu klären sein." In alle weiteren Investitionsschritte würde das Parlament dann auch "früh zur Mitentscheidung einbezogen".

Es war der erste Ministerrat des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten. Er sei nicht nervös gewesen, "aber besonders aufmerksam", sagte Oettinger. "Wenn man in Stuttgart oder in Berlin im Bundesrat oder im CDU-Präsidium seit Jahren dabei war, (war das) etwas mehr Routine." dpa



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