Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: Keine Bewährung

07.02.2012   Ort: Karlsruhe     

Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis.

Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob Steuerhinterzieher härter bestraft werden muss. Foto: Uli Deck

Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.

Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).

Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. «Ob das ein Milderungsgrund ist, wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: ,Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?'», fragte der Vorsitzende Richter Armin Nack mit leiser Ironie.

Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte Nack. «Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht.» Denn dann bleibe ohnehin nicht mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrüger nicht viel helfen: «Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss», betonte Nack.

Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen DM erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900 000 Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zahlen zu müssen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die «Schenkung» des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer - damit hinterzog der Angeklagte nochmals 240 000 Euro.

Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen, dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine besonders schwere Tat.

Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen Beträge an oder über der Millionengrenze lagen.

«Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte», sagt der Berliner Strafverteidiger und Steuerrechts-Experte Carsten Wegner: «Der BGH meint die Millionengrenze sehr ernst.» Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem milden Urteil zu kommen - solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.



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Kommentare

 
6  Kommentare  
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pustefix54 - 09.02.2012 11:59    (0)   
 

und warum...
nur 1 Jahr Gefängnis? Der Schaden an der Allgemeinheit ist doch weit größer als der, den der Bankmitarbeiter verursacht hat, der letzte Woche zu 4 Jahren verurteilt worden ist......
aber wie heisst es doch so trefflich, den Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen

Zeitungsleser - 07.02.2012 21:32    (0)   
 

Roth, nur mal nebenbei
Wissen Sie eigentlich wieviel man verdienen muß um mehr als eine Million Steuern hinterziehen zu können?

Und im Übrigen werden so manche Handwerker mit vom Finanzamt absurden Strafen überzogen, wenn nur der eingebildete Verdacht des Finanzamates besteht, es könnten Steuern oder Abgaben hinterzogen sein. Da nützt es noch nicht mal was, wenn der entsprechende Handwerker vor Gericht gewinnt. Löhnen muß er, aber kräftig und danach zahlt das Finanzamt eventuell die zuviel gezahlte Steuer/Abgabe zurück.

Das ging einem Bekannten so, schlussendlich in Deutschland Konkurs und ausgewandert in ein Land, die keine so schwachsinnigen Urteile fällen und die Arbeitskaraft zu schätzen weiß

Roth - 07.02.2012 17:51    (0)   
 

endlich ein klarstellendes Urteil ....
.... bei Steuerstraftaten!!! Bei einer Million Euro hinterzogener Steuern ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung schon angemessen.

BamBrux - 09.02.2012 12:53    (0)   
 

ach
warum sind Naivität und öffentliche Dummschwätzerei nicht strafbar?? traurig

Volltreffer - 09.02.2012 13:09    (0)   
 

Gute Frage
Da wäre uns "Roth" für ein paar Jährchen aus dem Verkehr gezogen.

Hach ja...

BamBrux - 09.02.2012 13:28    (0)   
 

und
sicherlich ohne Bewährung!!!

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