CSU will Ehrensold für Wulff an Bedingungen knüpfen

23.02.2012   Ort: Berlin     

Der Ehrensold von jährlich fast 200 000 Euro für Ex-Bundespräsident Christian Wulff sorgt in der schwarz-gelben Koalition weiter für Unruhe. Der CSU-Haushaltspolitiker Herbert Frankenhauser brachte eine Gesetzesänderung ins Spiel, um die Auszahlung künftig an Bedingungen zu knüpfen.

Wulff
Auch nach seinem Rücktritt als Bundespräsident weiter in den Schlagzeilen: Christian Wulff. Foto: Wolfgang Kumm/Archiv

So könnte der Ehrensold - unabhängig vom Fall Wulff - erst ab einem bestimmten Alter oder gestaffelt gezahlt werden. «Wir müssen das unaufgeregt, objektiv und auf eine dem Amt angemessene Weise prüfen», sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags- Haushaltsausschusses der «Financial Times Deutschland» («FTD»/Freitag).

Frankenhauser warnte davor, sich von der aktuellen Debatte über den Rücktritt Wulffs beeinflussen zu lassen. Die Prüfung dürfe «nicht fallbezogen» erfolgen. Mögliche Änderungen müssten für alle Altpräsidenten gelten.

Die Bundesregierung hatte zuletzt erklärt, allein das Bundespräsidialamt entscheide über das Geld für Wulff. Auch der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte, die Frage des Ob und Wie eines Ehrensoldes sei Sache des Präsidialamtes - gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Er habe «volles Vertrauen in die handelnden Beamten», betonte Barthle.

Spitzenpolitiker der CDU hatten sich klar für die Zahlung des Ehrensoldes an Wulff ausgesprochen. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles meinte: «Soll er von mir aus bekommen.» Einzelne Haushälter sind dagegen der Auffassung, dass man Wulff den Ehrensold entziehen sollte, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu einem Strafbefehl führt.

Nach dem «Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten» von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Das sind derzeit 199 000 Euro pro Jahr. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden «aus politischen oder gesundheitlichen Gründen». Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.

CSU-Mann Frankenhauser widersprach der Auffassung, dass Wulff aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei und daher grundsätzlich keinen Anspruch auf den Ehrensold habe. Der Rücktritt sei «eindeutig aus politischen Gründen» erfolgt. Für den Fall, dass das Ermittlungsverfahren gegen Wulff mit einem Strafbefehl enden sollte, gebe es aber eine «Veränderung der Grundlage», sagte Frankenhauser.



Drucken Artikel Versenden Abo bestellen
Stichworte zum Thema Bundespräsident | Wulff
 

Weitere Artikel zum Thema suchen



Alternative Suche im Zeitungsarchiv
Hinweis: für Epaper-Abonnenten kostenlos


Kommentare

 
7  Kommentare  
Sortierung: 
 

Oskarchen - 23.02.2012 17:29    (1)   
 

Nein!
Dafür gibt es nur eine Antwort: NEIN. Keinen Ehrensold für Wulff!

Beutebayer - 23.02.2012 11:55    (2)   
 

Verwirrungstaktik? (# Redaktion)
Was für ein Teufel reitet Sie eigentlich bei diesen wiederholt zu beobachtenden Änderungen von Artikelüberschriften und/oder Inhalten von Artikeln?
Drei Kommentare hier beziehen sich auf Wulffs Nierenkolik, und diese Kommentare stehen jetzt völlig zusammenhanglos unter dem "Ehrensold an Bedingungen knüpfen"-Artikel.
Sinnigerweise aber lautet unter "Zuletzt kommentierte Artikel" der Beitrag weiterhin :
"Wulff wegen Nierenkolik im Krankenhaus" ...
HELAU!

Durchblicker - 23.02.2012 11:37    (1)   
 

Ich hab´s doch geahnt,
dass man "den armen Kerl" traurig nicht "mit leeren Händen" dastehen lassen wird. Die heutigen Politiker sind und bleiben ein Pack. Und jetzt ist mir schlecht.

Roth - 22.02.2012 18:00    (1)   
 

Herr Bundespräsident a. D. Wulff ....
.... schaut auch sehr schlecht aus. Die ganzen Fälle der Vorteilsverschaffungen und der Nichtversteuerung geltwerter Vorteile, die die Staatsanwaltschaft jetzt prüft, gingen und gehen nicht spurlos an ihm und seiner Gesundheit vorrüber. Er ist das Opfer "seiner Freunde" und seines Rechtsanwaltes, der geglaubt hat, dass man seinen Erklärungen Glauben schenkt.

Volltreffer - 23.02.2012 11:54    (1)   
 

Unerträglich!
Roth! Gibt es eigentlich irgend etwas, wozu du nicht deine anmaßenden Kommentare abgeben musst?

Ban_de_Benwick - 22.02.2012 23:08    (3)   
 

Wer ...
... schützt dieses Forum vor "Roth"?

Auweia - 22.02.2012 18:19    (0)   
 

Diesmal , werter Herr Roth,
geht mir Ihre Absonderung auch ziemlich "an die Nieren". Mit derartigen "Weisheiten" sollten Sie zu uns doch bitte verschonen.

Kommentieren


Titel:
Text:
 
(noch Zeichen)

Unregistrierte Nutzer
 
 

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:  *
gewünschtes Passwort:  *
Wiederholung Passwort:  *
E-Mail:  *
Kundennummer:
Anrede:
Frau Herr  
Vorname:
Nachname:
Zusatz (z.B. Firma):
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:  *
Ich bin mit den AGB einverstanden.:  *


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:

Wieviel ist 4 x 4 : 




Nachrichten aus Ihrer Umgebung
Bad Kissingen Schweinfurt Kitzingen Haßberge Bamberg Erlangen-Höchstadt Forchheim Bayreuth Kulmbach Lichtenfels Coburg Kronach
21.05. 22.05. 23.05. mehr Wetter
Tagsüber heiter sonnig Gewitter
Abend heiter sonnig Gewitter
Nacht wolkig heiter Gewitter
Aktuelle Angebote
Soziale Netzwerke + Services inFranken.de
Kino-WebTV inFranken.de

Veranstaltungen inFranken.de

Haben Sie heute schon etwas vor?
Finden Sie aus 2813 Events, Partys und Konzerten Ihre Veranstaltung:
Ihre Meinung zählt
Haben sie Fragen, Anregungen oder Tipps zu inFranken.de? Dann schreiben Sie uns bitte. Denn ihre Meinung zählt!
Hier geht es zum Formular