Werbeverbot für Lotto-Annahmestellen

01.09.2010     inFranken.de

Jackpot Die rund 3800 bayerischen Lotto-Annahmestellen dürfen nicht mit der Höhe des Jackpots um Kunden werben und müssen ihre Jackpot-Plakate abhängen.


Symbolbild: Jens Ressing dpa
Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern hat die Geschäfte aufgefordert, Jackpot-Plakate abzuhängen und bis auf weiteres auf jegliche schriftliche Jackpotinformation zu verzichten, wie ein Sprecher der Lotterieverwaltung am Mittwoch in München einen Bericht der "Mainpost" bestätigte.

Grund für das Plakat-Verbot sei ein Bestrafungsantrag, den die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor wenigen Tagen beim Landgericht München I eingereicht habe, sagte der Sprecher.

Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag sind Ermunterungen zur Teilnahme an der Lotterie verboten.

Mögliche Millionengewinne dürfen nicht plakativ beworben werden. Dagegen haben die Lotto-Annahmestellen nach Ansicht der Wettbewerbszentrale verstoßen.

Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern wollte sich dazu nicht äußern. "Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, deshalb sind wir da sehr zurückhaltend, wir wollen nichts gefährden", sagte ein Sprecher. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, sei noch unklar. Da niemand am Samstag den Jackpot geknackt hatte, war er für die Mittwochs-Ziehung auf rund zwölf Millionen Euro gestiegen.



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