Sexualstraftäter gesteht vor Gericht

09.03.2010     inFranken.de

Gericht  Mit einem Geständnis hat vor dem Landgericht Traunstein der Prozess gegen einen rückfälligen Sexualstraftäter wegen Mordversuchs an einer 16-Jährigen begonnen. Der 40-Jährige gab am Dienstag zu, dem Mädchen im Juli 2009 in einem Maisfeld im oberbayerischen Töging a. Inn aufgelauert zu haben, um es zu vergewaltigen und anschließend zu ermorden.


Mit seinem Geständnis - zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit - ersparte der rückfällige Sexualverbrecher dem Opfer eine Aussage vor der Jugendkammer.

Bei seiner Vernehmung sagte der 40-Jährige, für seine Tat gebe es keine Entschuldigung. Dennoch tue ihm unendlich leid, was er dem Mädchen angetan habe. Der Vater der Schülerin verfolgt den Prozess als Nebenkläger. Der Fall des Wiederholungstäters hatte im vergangenen Sommer zu einer politischen Kontroverse über die Unterbringung von Sexualstraftätern geführt. 

Der mutmaßliche Täter lauerte seinem Opfer am Nachmittag des 21. Juli 2009 nahe einer Autobahn auf. Er hatte zuvor ausgespäht, dass das Mädchen regelmäßig mit dem Rad zu einem Reiterhof fuhr. Am Tattag zwang er die 16-Jährige mit vorgehaltenem Messer, ihm in ein Maisfeld zu folgen. Dort verging er sich an der Schülerin, wie er gestand. Danach stach er mit einem Messer fast 30 Mal in Hals und Nacken des Mädchens, ehe er es mit mehreren Litern Spiritus übergoss. Er zündete die Kleidung aber nicht an. Die lebensgefährlich Verletzte konnte mit ihrem Handy Hilfe holen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Der mutmaßliche Täter wurde bei einer Ringfahndung gefasst.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach Bekanntwerden des Falles im vergangenen Sommer schwere Versäumnisse der Justiz gerügt. Es sei falsch gewesen, den Vergewaltiger nicht dauerhaft in der geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik zu lassen, lautete die Kritik Herrmanns am damals zuständigen Landgericht Saarbrücken. Der Sexualstraftäter sei "als hochgefährlich und hoch rückfallgefährdet eingestuft" gewesen, wechselte aber in den normalen Strafvollzug.

Das Gericht erklärte jedoch seinerzeit, mangels gesetzlicher Handhabe habe die Strafvollstreckungskammer den Mann "im Bewusstsein der bestehenden Gefährlichkeit" und "sehenden Auges" in den Strafvollzug schicken müssen, damit er seine Restrafe absitzt. Im Oktober 2008 kam er auf freien Fuß, blieb aber unter sogenannter Führungsaufsicht unter anderem mit polizeilicher Meldepflicht.

Für den Prozess am Traunsteiner Landgericht sind noch zwei Verhandlungstage vorgesehen. Es werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll am 31. März verkündet werden.



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