Ruf nach längerer Verjährungsfrist bei Missbrauch
08.03.2010
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Kirchen Nach den Missbrauchsskandalen an katholischen und privaten Schulen ist eine Debatte über eine längere Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch entbrannt.
Spaenle, der auch Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) ist, sieht die ganze Schulfamilie "gefordert, ein Klima der Offenheit und des Vertrauens aufzubauen" und so "die Basis für eine Kultur des Hinsehens und der Aufmerksamkeit zu etablieren". Neben den Klassenleitern seien dabei Verbindungslehrkräfte, Schulpsychologen, Beratungslehrer sowie Sozialpädagogen besonders gefragt, sagte Spaenle in München. Bei den Schülern sei eine Stärkung der einzelnen Persönlichkeit wichtig. Diese müssten unterstützt werden, damit sie in bestimmten Situationen Nein sagen könnten. Für Bayern schlug Spaenle die Einberufung eines Runden Tisches für eine verbesserte Prävention vor. Schavan sagte der "Passauer Neuen Presse" (Montag), sie halte längere Verjährungsfristen schon deshalb für sinnvoll, "weil die bisherige Erfahrung lehrt, dass über Missbrauch erst nach vielen Jahren gesprochen wird und die Täter womöglich straffrei bleiben". Jetzt müsse vor allem alles lückenlos aufgearbeitet werden.
Merk sagte vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München, die strafrechtliche Verjährungsfrist solle künftig bei mindestens 30 Jahren liegen. Seehofer unterstützte diese Forderung. Bislang liegt die Verjährungsfrist bei 10 Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren - gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an. Das Bistum Augsburg hat unterdessen mehr als zehn Jahre nach einem möglichen Missbrauchsfall einen Diözesanpriester zu einer Selbstanzeige gedrängt. Wie das Bischöfliche Ordinariat in Augsburg mitteilte, hatte die Diözese im Jahr 1999 von Eltern Hinweise auf "moralisch fragwürdige Verhaltensweisen" bekommen. Die Eltern hätten aber darum geben, kein Aufsehen zu machen. Der Pfarrer habe die Vorwürfe zwar bestritten, sei aber dennoch versetzt worden. Inzwischen sei er auch von seinen jetzigen Aufgaben entbunden.
Aufgrund aktueller Hinweise rollte das Ordinariat den Vorgang nun neu auf. Nach einem Gespräch mit dem ehemaligen Gemeindepfarrer habe der Missbrauchsbeauftragte der Diözese, Domkapitular Harald Heinrich, dem Priester dringend nahegelegt, die Staatsanwaltschaft Augsburg über den fraglichen Tathergang zu informieren und diesen rückhaltlos aufklären zu lassen. Das Bistum Augsburg werde jeden neuen Hinweis auf Missbrauchsfälle sofort an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, versicherte das Ordinariat. dpa
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