Steuer auf Spielhallen?

11.05.2010   Von: Thomas Lange  inFranken.de

Glücksspiel Eine Stadt wie Fürth könnte damit rund 700.000 Euro jährlich einnehmen: Der Bayerische Städtetag will eine kommunale Zusatzabgabe auf den Umsatz in Spielhallen. Widerstand kommt von der FDP.


Meistens gewinnen die Betreiber der Spielhalle, selten der Benutzer der Automaten und die Kommunen bislang gar nicht. Foto: Barbara Herbst
Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Spielhallen in Bayern auf derzeit rund 14.000 verdoppelt.

Sie sind nicht nur wegen der Suchtgefahr ein Ärgernis, sondern auch, weil sie oft eine problematische Kundschaft mit negativen Auswirkungen auf das Umfeld anziehen.

Die Kommunen haben über ihr Bau- und Planungsrecht kaum die Möglichkeit, Spielotheken in Gewerbegebieten oder Ortskernen zu verhindern. Sie wollen nun wenigstens an den Einnahmen partizipieren. Gegen die von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in Aussicht gestellte kommunale Abgabe von bis zu 15 Prozent der örtlichen Spielhallen-Umsätze steht in der Staatsregierung allerdings der Widerstand des Koalitionspartners FDP, der eine zusätzliche Besteuerung vermeiden möchte.


Wer Ärger hat, soll profitieren


Dies stößt auf Unverständnis nicht nur bei der SPD-Landtagsabgeordneten und früheren Kulmbacher Oberbürgermeisterin Inge Aures, die auf an der Koalition gescheiterte Anträge ihrer Fraktion verweist. "Ich kann die FDP da in keiner Weise verstehen", sagt auch der innenpolitische Sprecher der Landtags-CSU, Christian Meißner aus Lichtenfels. Er sieht bei den Liberalen "einen pawlowschen Reflex immer dann, wenn sie das Wort Steuer nur hören. Wenn die Kommunen schon den Ärger mit den Spielhallen haben, dann sollen sie wenigstens eine Einnahme erzielen."

Nicht festgelegt hat sich bisher der Bayerische Gemeindetag. Dessen Sprecher Wilfried Schober erklärte gegenüber unserer Zeitung schon vor Wochen, dass eine kommunale Zusatzsteuer zwar das Problem nicht lösen werde, aber: "Gegen eine neue Einnahmequelle haben wir nie etwas."

Optimistischer ist da der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Reiner Knäusl. Auch ihm wären zwar ordnungs- und baurechtliche Instrumente gegen "das krebsartige Wuchern von Spielhöllen" lieber, aber er meint, dass sich "mit Steuern auch steuern" lässt. Knäusl: "Wenn wir schon über das Baurecht und über das Ordnungsrecht zu wenig Möglichkeiten haben, die Ausweisung und Einrichtung von Spielhallen zu verhindern, dann soll wenigstens eine Steuer auf Spielautomaten helfen, diesen Trend zu bremsen."

Ende April hat sich der Vorstand des Bayerischen Städtetags für eine solche Steuer ausgesprochen. Sie helfe zwar nicht gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, aber auf Anfrage unseres Portals ließ Knäusl erkennen, dass die Einnahmen doch beträchtlich sind.

So könne zum Beispiel die Stadt Fürth, deren Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) die Steuer von vornherein forderte, mit rund 700 000 Euro jährlich rechnen. Knäusl erwartet nun eine Reaktion der Staatsregierung: "Wir hoffen, dass sich dort die CSU durchsetzt. Sicherlich muss auch die FDP akzeptieren, dass man die Spielsucht nicht fördern darf." Im Innenministerium war gestern zu erfahren, dass Minister Herrmann der Steuer nach wie vor "offen" gegenübersteht. Er will aber nach der Festlegung des Städtetags zunächst einmal die Haltung des Gemeindetags abwarten.

Spielotheken

Rechtsgrundlage

Ihre Rechtsgrundlage finden die in den Spielhallen angebotenen Unterhaltungs- und Geldspielgeräte in der Gewerbeordnung (GewO). Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit müssen behördlich genehmigt werden.


Erlaubnis

Als gewerbliches Spiel darf es jeder betreiben, dem die Erlaubnis nach § 33c GewO erteilt wurde. Der Antragsteller muss lediglich gewisse Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllen. So muss etwa die Wahrung des Jugendschutzes gewährleistet sein. Die Gewerbetätigkeit ist damit grundsätzlich erlaubt. Sie kann mit Auflagen verbunden sein, wie etwa dem Schutz der Allgemeinheit. Das gewerbliche Spiel unterliegt Bundesrecht.Quelle: GewO/Wikipedia



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