Staatsanwalt wirft Bestattern Mord vor

15.03.2010     inFranken.de

Für den Mord an ihrem Bestatterkollegen hat die Nürnberger Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen für die zwei Angeklagten gefordert.


Die wegen Mordes angeklagten Friedrich P. (r) und Michael S. (l) im Sitzungssaal in Nürnberg. Archivfoto: Daniel Karmann dpa
Der eine soll lebenslänglich hinter Gitter, der andere für 15 Jahre. Letzterer hatte gestanden, seinen Erlanger Kollegen auf Geheiß des mutmaßlichen Drahtziehers mit einem Kantholz aus dem Sarglager erschlagen zu haben. Danach soll das Duo den Toten eingeäschert haben. Diese Aussage sei glaubwürdig, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Dem mutmaßlichen Haupttäter attestierte er die besondere Schwere der Schuld. Damit würde der 54- Jährige nicht wie sonst üblich nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Das Urteil soll nächsten Montag fallen.

Der 54-Jährige hatte den Mordvorwurf im Prozess zurückweisen und erklären lassen, das Opfer lebe wohlbehalten im Ausland. Dorthin habe sich der 43-Jährige wegen Steuerhinterziehung und Kindesmissbrauchs abgesetzt. Seine Verteidigerin forderte deshalb Freispruch und wies auf "eklatante und massive Widersprüche" des Geständigen hin, der auf Rache aus sei. Der Anwalt des Geständigen plädierte unter Berufung auf die Kronzeugenregelung auf maximal zehn Jahre Haft für seinen Mandanten. Der Mann habe nach dem Niedergang seines eigenen Bestattungsinstituts und dem Tod seiner Mutter den letzten Halt im Leben verloren und sei dem Haupttäter hörig gewesen.

Auslöser der Bluttat war dem Geständnis zufolge ein Streit um Geld. Der mutmaßliche Drahtzieher hatte die Firma des Bestatterkollegen gekauft, aber weder die vereinbarten 72 000 Euro noch eine in Aussicht gestellte Zusatzzahlung von einer halben Million Euro gezahlt. Als der Geprellte am Ostersamstag 2007 in einer Aussprache hartnäckig den Betrag einforderte, gab der 54-Jährige seinem gleichaltrigen Mitarbeiter ein Zeichen zum Zuschlagen. Anschließend versorgten die Experten die Leiche fachgerecht und verbrannten sie kurz darauf unter falschem Namen in einem Krematorium.

Der Staatsanwalt zeigte sich von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt. "Wir haben hier die Aussage von jemanden, der sagt: "Ich habe zugeschlagen, ich habe getötet, ich bin ein Mörder"", betonte Strohmeier. Es gebe keinen einleuchtenden Grund, sich selbst derart zu beschuldigen.



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