BayernLB verklagt Ex-Finanzminister und früheren Chefaufseher
08.02.2012
Landesbank Die BayernLB will 200 Millionen Schadenersatz für den milliardenteuren Fehlkauf der HGAA - und nicht von irgendwem, sondern nun auch von zwei ehemaligen Aufsehern: von Bayerns Ex-Finanzminister Faltlhauser und dem früheren Sparkassenpräsidenten Naser. Ob es dazu kommt, ist offen.

Über den Eingang der seit Monaten erwarteten Klagen gegen die beiden früheren Aufseher hatten die "Main-Post" und die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) bereits vorab berichtet. Die Bank wollte sich am Mittwoch nicht äußern. Die Ex-Vorstände waren bereits im vergangenen Juli auf Schadenersatz verklagt worden. Die Klagen sind nach wie vor anhängig.
Der 2007 eingefädelte Kauf der maroden HGAA hatte den Freistaat am Ende mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. In den vergangenen Jahren hatte die Bank mögliche Ansprüche gegen frühere Mitglieder des Verwaltungsrates geprüft - und war bei den meisten Mitgliedern zu dem Ergebnis gekommen, dass kaum Aussicht auf Erfolg besteht.
Naser und Faltlhauser wirft die Bank allerdings vor, ihre Pflichten als Chef und Vizechef des Verwaltungsrats in grob fahrlässiger Weise verletzt zu haben. Bereits Ende 2010 hatte BayernLB-Chef Gerd Häusler die Klagen angedeutet. Die Bank ist verpflichtet, bei einem begründeten Verdacht, eigene Ansprüche zu sichern - und zu klagen.
Laut Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren aber grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. Diese hohe Schwelle sieht die Bank bei Naser und Faltlhauser überschritten. Schon 2010 hatte Häusler gesagt, beiden komme eine Sonderstellung in dem Kaufverfahren zu.
Häusler hatte damals gesagt: "Wir führen keinen Prozess, wenn wir nicht von Anfang an hinreichende Erfolgschancen sehen." Wie groß die Chancen nun aber wirklich sind, ist schwer vorherzusagen. Denn im gesamten HGAA-Komplex gibt es derzeit mehrere juristische Schauplätze.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat deswegen bereits angeregt, "wegen zahlreicher weiterer offener Verfahren im Zusammenhang mit dem Kauf der Hypo Alpe Adria", die Schadenersatzklage zunächst ruhen zu lassen. An einer anderen Front geht es nämlich um strafrechtliche Folgen des HGAA-Desasters: Bereits im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen die damaligen Vorstände unter anderem wegen Untreue erhoben. Diese Klage ist aber noch nicht zugelassen - der zuständige Richter zweifelt an den erhobenen Vorwürfen. Er holt noch Gutachten ein, bevor er entscheidet.
Vor allem gibt es Zweifel, ob es auf Seiten des damaligen Vorstands tatsächlich Pflichtverletzungen gab. Strafrechtlich sehen die Ermittler bei den Verwaltungsräten wohl ohnehin keinen Handlungsbedarf. Faltlhauser und Naser waren zunächst nicht für Stellungnahmen zu erreichen. dpa
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Kommentare
bayern lb .....
ich kann meckerer nur recht geben - verarschen kann sich jeder selbst.
der regensburger scheidinger tönte sogar lange zeit ungestraft herum, dass er das gleiche wieder tun würde - somit ist doch das ganze verfahren nur arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf kosten der steuerzahler. die rechtsanwälte streiten wahrscheinlich heute schon um die vrtretungen der mandanten.
Ich befürchte auch, dass außer Unkosten nichts dabei
herauskommt. So sieht Verantwortung in hohen Etagen aus.
Aha!
Verantwortung in der hohen schwarzen Chefetage haben Sie vergessen,bei anderen Themen jubilieren Sie auf die CSU!
Lachhaft....................
Da lache ich wie eine Hexe. Verarschen kann sich das Volk selber.
Was denkt ihr was da dabei rauskommt. Ein Satz mit X war wohl nix.
200 Millionen Euro ist ein ordentlicher ....
... Gegenstandswert. Da kommen stolze Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren zum Ansatz. Aber auch wenn die beiden Herren sicher gut verdient haben und hohe Pensionen kriegen, geht der Prozesse "ins Leere" - eine reine Luftnummer.
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