Striktes Rauchverbot gilt nicht für private Feiern
27.07.2010
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Ausnahmeregelung Jetzt also doch: Es wird eine klitzekleine Ausnahme vom neuen strikten Rauchverbot in der Gastronomie geben: Bei privaten Feiern in Gaststätten - also etwa Hochzeiten - darf weiter gequalmt werden. Ein neues Schlupfloch für Raucherclubs gibt es aber definitiv nicht.
Ministerium kommt den Wirten entgegen
Bei echten geschlossenen Gesellschaften sei der Kreis der Teilnehmer "in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt", heißt es in dem Papier. "Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt." Ein Schlupfloch für Raucherclubs wird es damit definitiv nicht geben. "Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden", heißt es in den Vollzugshinweisen. Die Raucherclubs hätten eine "offene Mitgliederstruktur" und seien damit keine geschlossene Gesellschaft. Mit der Ausnahme für private Feiern kommt das Ministerium den Wirten entgegen, die eine ebensolche Ausnahmeregelung verlangt hatten. Die bayerische Bevölkerung hatte sich in einem Volksentscheid Anfang des Monats für ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie im Freistaat entschieden. Damit fallen die bislang geltenden Ausnahmen unter anderem für Nebenräume von Gaststätten und für kleine Kneipen weg. Das neue Gesetz gilt vom 1. August an. dpa
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