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Tagesmütter brauchen Genehmigung

13.07.2012   Ort: Karlsruhe     Fränkischer Tag

Urteil In Deutschland bringen viele Eltern ihre Kinder morgens zu einer Tagesmutter, während sie arbeiten. Das ist aber nicht mehr so leicht.


Richter haben nun gesagt, dass die Frauen eine Genehmigung brauchen, wenn sie in ihrer Wohnung Kinder betreuen wollen.

Die Richter haben am Freitag versucht, einen Streit zu lösen. Denn eine Tagesmutter in Köln im Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Probleme in ihrem Haus. Die Frau hat in ihrer Wohnung als Tagesmutter gearbeitet. Der Familie unten drunter gefiel das nicht. Daher wurde der Frau verboten, in ihrer Wohnung als Tagesmutter auf Kinder aufzupassen. Viele andere Leute im Haus hatten nichts dagegen. Auch die Vermieterin war einverstanden gewesen. Trotzdem aber konnte die Frau nicht weitermachen.

Das Gericht hat sich das nun angesehen und gesagt: Tagesmütter brauchen eine Genehmigung, wenn sie in ihrer Wohnung Kinder betreuen wollen. Sie können das nicht einfach so machen. Der Grund: Die Frauen verdienen Geld, wenn sie auf die Kinder aufpassen. Sie machen in ihrer Wohnung also Dinge, die nicht ausschließlich privat sind. Dafür sollen sie sich die Erlaubnis vom Vermieter oder vom Verwalter geben lassen.

Die Richter haben den Fall noch nicht ganz gelöst. Denn nicht klar ist, ob die Erlaubnis verweigert werden darf, nur weil Kinder eben Lärm machen. Das ist noch nicht geklärt. Allerdings sagten die Richter, dass die neuen Vorschriften zu beachten sind. Demnach müssen Nachbarn Kinderlärm einer Kindertagesstätte beispielsweise dulden. Es soll weniger Klagen wegen so etwas geben.

Für die Tagesmutter ist die Sache damit noch nicht überstanden. Die Richter erklärten aber, was nun zu tun ist, damit der Streit in den Griff zu kriegen ist. dapd


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